Demonstration für Familiennachzug
epd-bild/Christian Ditsch
Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt nach Darstellung des Deutschen Kinderhilfswerks mehrere Grund- und Menschenrechte.
01.03.2018

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Hilfswerks habe Verstöße gegen Artikel in Grundgesetz, Europäischer Menschenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention erkannt, erklärte die Organisation am Donnerstag in Berlin. Insbesondere Kinder würden in ihren Rechten verletzt. Am Freitag will der Bundesrat über das von Union und SPD beschlossene Gesetz abstimmen.

Nicht mit Kindeswohl vereinbar

Das Gutachten legt nach Angaben des Kinderhilfswerks dar, dass sowohl die angestrebte längere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist. Das Kinderhilfswerk hält dabei auch die Härtefallregel für nicht ausreichend. Die Praxis der vergangenen zwei Jahre habe gezeigt, dass die Klausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge komme, sagte Vizepräsidentin Anne Lütkes. Damit helfe sie den Kindern nicht, ihre Familie nach Deutschland zu holen.

Das Hilfswerk sieht durch das Gesetz den Artikel 6 des Grundgesetzes, den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Das Gutachten wurde von der Menschenrechtsorganisation JUMEN (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) erstellt.

Härtefallregelung besteht weiter

Union und SPD hatten Anfang Februar beschlossen, dass subsidiär geschützte Flüchtlinge mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus bis Ende Juli weiterhin keine Familienangehörigen nach Deutschland holen dürfen. Ab dem 1. August soll dann aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern, Kindern oder Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Die Härtefallregel, nach der Ausländern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll weiterbestehen.

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Es ist eine Katastrophe, wie in unserem Land mit diesen Familien umgegangen wird. Und das nicht erst seit den GroKo-Verhandlungen. Auch der so genannte "erleichterte Familiennachzug" für anerkannte Asylbewerber ist eher ein Hindernislauf mit ungewissem Ausgang. Ich habe einen solchen Familiennachzug gegen alle Widerstände von Syrien über Indonesien nach Deutschland möglich gemacht und über meine - haarsträubenden - Erlebnisse in einem Buch berichtet: www.wirsehenalledenselbenmond.de
Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht, gegen das hier permanent verstoßen wird. Und der verhinderte Familiennachzug ist eine Integrationsbremse. Wenn es gelingen soll, muss der Nachzug möglich gemacht werden. Alles andere ist kontraproduktiv. Und unmenschlich.

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