Nein, das Testament gehört nicht in die Nachttischschublade. Bis es da jemand findet... Am allerbesten ist es beim Nachlassgericht verwahrt. Das kostet einmalig 93 Euro. Und nein, die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge muss nicht unbedingt zum eigenen Willen und der eigenen familiären Situation passen. Man kann die Erbfolge aber ändern - eben durch ein Testament. Was man alles wie regeln kann, erklärt das "Handbuch Testament" der Verbraucherzentrale. Inklusive Beispieltestamenten, Checklisten ...
Gern machen Paare ein gemeinschaftliches Testament, auch "Berliner Testament" genannt. Aber Vorsicht: Der überlebende Partner kann später nichts mehr daran ändern, egal wie sich sein Leben entwickelt hat (neue Partnerschaft, weitere Kinder). Ein Paar kann diesem Änderungsverbot aber entgegenwirken: indem es zusätzlich verfügt, dass dem Überlebenden ein Änderungsrecht zustehen soll. Auch das ein guter Tipp aus dem Verbraucherzentralen-Buch.
Muss man das Buch nur noch lesen. Oder besser gesagt: durcharbeiten. Immerhin: Sollte man anschließend noch eine Beratung bei Notar oder Anwältin wollen, dürfte die doch deutlich kürzer ausfallen als vor der Buchlektüre.
Otto N. Bretzinger: Handbuch Testament. Verbrucherzentrale 2019
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