Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) hat an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main appelliert, die Arbeitsbedingungen für Medienvertreter im Prozess gegen den mutmaßlichen Lübcke-Mörder und dessen Komplizen zu überdenken.
05.06.2020

Die wegen der Corona-Pandemie bereits begrenzten Möglichkeiten zur Berichterstattung wolle das OLG weiter einschränken, kritisierte die Journalistenorganisation innerhalb der Gewerkschaft ver.di am Freitag. Das ergebe sich aus dem vom Gericht erlassenen Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter. Der Prozess gegen Stephan E. und Markus H. soll am 16. Juni beginnen.

Maximal 19 Medienvertreter im Gerichtssaal

Nachdem wegen der Abstandsregelungen nur maximal 19 Medienvertreter im Gerichtssaal selbst anwesend sein dürfen, soll es für weitere maximal 41 Berichterstatter nur eine Tonübertragung in einen anderen Gerichtsraum geben. "Journalistische Arbeit in einem solchen Gerichtsverfahren ohne Sichtkontakt zu den Angeklagten ist fast nicht vorstellbar", sagte der ver.di-Fachbereichsleiter Manfred Moos. Auch wenn damit Neuland betreten werden müsste, sei eine Videoübertragung wohl die einzige Möglichkeit für eine akzeptable Berichterstattung.

Schwerwiegend sei darüber hinaus die Ankündigung des Gerichts, Medienvertreter dürften keine technischen Geräte mit in den Saal nehmen, insbesondere keine Notebooks und Mobiltelefone. Selbst im zweiten Gerichtsraum, in den nur Ton übertragen werden solle, gelte dieses Verbot. "Notebooks und Mobiltelefone sind heutzutage unverzichtbare Handwerkszeuge für eine aktuelle Berichterstattung", sagte Moos. Ohne sie wären Journalisten gezwungen, während des laufenden Prozesses immer wieder den Gerichtssaal zu verlassen, um die fortlaufende Berichterstattung zu gewährleisten. Dies sei unzumutbar und gefährde eine umfassende Darstellung des Prozessgeschehens.

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