Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
epd-bild/Uli Deck
Fast zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes am Rande des Stadtfestes in Chemnitz ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig geworden.
08.05.2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Freitag das Urteil gegen den Mann aus Syrien vom 22. August 2019. Das Landgericht Chemnitz hatte den Angeklagten zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Az: 1 Ks 210 Js 27835/18)

Das Tötungsdelikt hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Rechte Gruppen instrumentalisierten die Tat für ausländerfeindliche Demonstrationen. Im Prozess forderte die Verteidigung einen Freispruch, weil sie den einzigen Zeugen als nicht glaubwürdig ansah und dem Angeklagten keinerlei DNA-Spuren nachgewiesen werden konnten.

Revision verworfen

Wie der BGH mitteilte, hat der zuständige Leipziger Strafsenat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, hieß es. Der Mann habe sein Opfer in der Nacht vom 25. zum 26. August 2018 während des Stadtfestes gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Mittäter erstochen. Anschließend habe er einen weiteren Geschädigten durch einen Messerstich in den Rücken verletzt.

Die Beweiswürdigung zur zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war, sei rechtsfehlerfrei, hieß es in der Mitteilung des BGH (Az: 5 StR 14/20). Die Ausführungen des Landgerichts dazu seien "weder lückenhaft, noch unklar oder widersprüchlich, sie verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen".

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