Regenbogen gegen Homophobie
epd-bild/Rolf Zoellner
Sogenannte Konversionstherapien sollen die Sexualität von Menschen verändern, etwa Homosexuelle zu Heterosexuellen machen. Die angeblichen Behandlungen gelten als unwirksam und sogar schädlich. Die Bundesregierung will sie weitgehend verbieten.
18.12.2019

Die Bundesregierung hat das geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der weitgehend Behandlungen verbietet, die darauf zielen, die Sexualität eines Menschen zu verändern. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Spahn erklärte, Homosexualität sei keine Krankheit. Schon die Bezeichnung "Therapie" sei daher irreführend. Sogenannte Konversionstherapien führten oft zu schwerem körperlichen und seelischen Leid. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund", sagte Spahn. Nach einem in der Debatte von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung vorgelegten Bericht gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege, dass sich die Sexualität eines Menschen durch eine angebliche Therapie dauerhaft verändern lässt. Die Behandlungen schaden demnach sogar den Betroffenen, weil sie etwa Ängste vor Diskriminierung verstärken.

Keine Ausnahmen für Minderjährige

Künftig sollen Konversionsbehandlungen an Minderjährigen grundsätzlich verboten werden. Damit wurde der Gesetzentwurf noch einmal verschärft. In einer ursprünglichen Fassung sollte es Ausnahmen bei 16- und 17-Jährigen geben, wenn nachgewiesen wird, dass sie wissen, worauf sie sich einlassen.

Verboten werden auch Konversionstherapien an Erwachsenen, deren Einwilligung auf Zwang, Drohungen oder Täuschung beruht, also beispielsweise, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Therapie aufklärt. Weiter werden die öffentliche Werbung für die Behandlungen verboten sowie bei Minderjährigen auch das nichtöffentliche Vermitteln oder Werben für eine solche Therapie. Bestraft werden können nicht nur die vermeintlichen Therapeuten, sondern auch Eltern, wenn sie ihre Fürsorgepflichten "gröblich" verletzen.

Gesetz bis Mitte 2020

Für seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche gilt das Verbot nur dann, wenn das Gespräch missbraucht wird, um zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf die sexuelle Orientierung des Klienten oder seine selbstempfundene geschlechtliche Identität. Das Gesetz muss nun im Bundestag beraten werden. Spahn zufolge soll es Mitte 2020 in Kraft treten. Deutschland wäre dann dem Ministerium zufolge nach Malta das zweite Land in Europa, das ein solches Verbot erlässt.

Die FDP begrüßte das geplante Verbot. "Jugendliche müssen vor religiösen Fanatikern geschützt werden", erklärte der Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws bezeichnete das Verbot als "überfälligen Schritt" und forderte eine weitere Verschärfung bei den Möglichkeiten für Erziehungsberechtigte, diese Therapien zu machen. Jugendliche müssten auch vor Druck aus ihrem Umfeld geschützt werden, sagte sie.

Geschätzt 1.000 bis 2.000 Betroffene

Der Lesben- und Schwulenverband forderte eine Ächtung der Therapien auch für Erwachsene. Auch bei ihnen könne es keine informierte Einwilligung geben, weil es an einer behandlungsbedürftigen Diagnose fehle, argumentierte Sprecherin Gabriela Lünsmann.

Wie viele Organisationen die vermeintlichen Therapien anbieten, ist nicht bekannt. Vor allem in bestimmten konservativ-religiösen Gruppen wird Homosexualität noch immer abgelehnt und als "heilbar" betrachtet. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung schätzt die Zahl Betroffener durch solche Behandlungen auf 1.000 bis 2.000 pro Jahr.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.