Auszug einer Gehaltsabrechnung mit ausgewiesener Kirchensteuer (Archivbild)
epd-bild / Norbert Neetz
Die von der Klägerin angefochtenen Steuerbescheide seien rechtmäßig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage gegen Kirchensteuernachzahlung ab.
12.12.2019

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage eines ehemaligen Kirchenmitgliedes gegen den Einzug der Kirchensteuer abgewiesen. Die von der 66-jährigen Berlinerin angefochtenen Steuerbescheide seien rechtmäßig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Uwe Amelsberg, am Donnerstag. (Aktenzeichen: VG 27 K 292.15)

Die Klägerin war als Kleinkind in der DDR evangelisch getauft worden, hatte sich aber nach eigener Aussage nie der Kirche zugehörig gefühlt. Ihre Eltern waren bereits in den 50er Jahren aus der Kirche ausgetreten. Der Klägerin waren für 2012 und 2013 insgesamt knapp 1.900 Euro an Kirchensteuern berechnet und eingezogen worden. Vorangegangen waren 2011 Ermittlungen der Kirchensteuerstelle des Finanzamtes Prenzlauer Berg bei der einstigen Kirchengemeinde der Klägerin in Bitterfeld (Sachsen-Anhalt), die die Taufe bestätigte.

Klägerin erst 2014 ausgetreten

Mit ihrer Klage gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) wollte die Frau den Steuereinzug für rechtswidrig erklären lassen. Zugleich forderte sie die Rückzahlung des Betrages.

Richter Amelsberg betonte, die Klägerin sei mit der Kindstaufe Mitglied der evangelischen Kirche geworden und erst 2014 ausgetreten. Zudem verstoße die durch eine Säuglingstaufe erworbene Mitgliedschaft nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit und die darin angelegte Freiwilligkeit der Religionszugehörigkeit. Auch ein missbräuchliche Verwendung von Steuerdaten durch die Zusammenarbeit von EKBO und Finanzamt verneinte das Gericht.

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