Kinder in einer Flüchtlingsunterkunft (Archivbild)
epd-bild / Stefan Arend
Zwangsheirat oder eine drohende Rekrutierung als Kindersoldat: Kinderspezifische Fluchtgründe müssen bei den Entscheidungen über den Aufenthaltsstatus stärker beachtet werden, fordert Unicef.
06.11.2019

Deutschland muss das Kindeswohl laut Unicef bei den Entscheidungen über den Aufenthaltsstatus stärker beachten. Kinderspezifische Fluchtgründe, wie etwa Zwangsheirat oder eine drohende Rekrutierung als Kindersoldaten, würden in Asylverfahren nicht obligatorisch abgefragt, heißt es in dem Unicef-Bericht "Child-sensitive return", der am Mittwoch in Köln veröffentlicht wurde.

"Politik, Behörden und Gerichte in Deutschland müssen Kinder und deren Wohl bei allen Entscheidungen vorrangig berücksichtigen," sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland. Jede Entscheidung über den Aufenthaltsstatus bestimme das weitere Leben der Kinder fundamental.

Kaum altersgerechte Informationen

Bundesweit gebe es keine einheitlichen Standards zur Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention in Asylverfahren, kritisierte die Hilfsorganisation. Vor allem das Recht der Kinder auf Mitsprache und Beteiligung werde oft nicht berücksichtig. Zudem fehle es an Beschwerdesystemen und Mentoringmöglichkeiten und es gebe kaum altersgerechte Informationen über die Verfahren für geflüchtete oder migrierte Kinder. Die Lebensumstände von Kindern in den jeweiligen Rückkehrländern würden oft nicht ausreichend berücksichtigt, vor allem, wenn die Familie aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland komme.

Positiv sei hingegen zu bewerten, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Regel schnell einen Vormund bekommen und meist besonders geschulte Mitarbeitende ihre Asylanhörungen übernehmen. Kinder würden nur selten in Abschiebehaft genommen und in vielen Regionen gebe es breite Netzwerke und starke Interessensverbände für betroffene Kinder, hieß es weiter.

Für den Bericht analysierte Unicef mit dem Forschungsinstitut Sinus die rechtliche Situation, wertete Daten und Studien zum Thema aus und befragte im März und April 2019 insgesamt 18 Experten aus Politik, Verwaltung und von Wohlfahrtsverbänden. Neben Deutschland wurde die Studie auch in Schweden, den Niederlanden und Großbritannien ausgeführt.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.