Konvertiten in einer Berliner Kirchengemeinde (Archivbild)
epd-bild/Juergen Blume
Wer in einem muslimischen Land zum Christentum konvertiert, muss mitunter mit Verfolgung rechnen. Die Organisation Open Doors will erreichen, dass Konvertiten, die in Deutschland leben, nicht dorthin abgeschoben werden.
28.10.2019

Das Hilfswerk Open Doors wirft deutschen Behörden vor, die Schutzbedürftigkeit von zum Christentum konvertierten Asylsuchenden nicht genügend anzuerkennen. Die Organisation, die sich für verfolgte Christen einsetzt, legte am Montag in Berlin einen Bericht mit Ergebnissen einer Umfrage zur Situation von Konvertiten in Deutschland vor. Demnach ist die Schutzquote seit Mitte 2017 stark gesunken. Bei den Studienautoren gibt es die Sorge, dass Christen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Nachteile, gar Folter oder Tod drohen.

Ihr Schutz werde in Deutschland nicht gewährleistet, sagte Ado Greve, der für Open Doors federführend an der Studie beteiligt war. Bis Juli 2017 seien Anträge von Konvertiten noch in gut zwei Drittel (rund 68 Prozent) der Fälle positiv beschieden worden, danach nur noch in rund 36 Prozent.

Schutzquote sinke kontinuierlich

Vielen sei bei Verfahren vor Verwaltungsgerichten Schutz zugesprochen worden. Auch diese Quote gehe aber zurück, sagte der an der Studie beteiligte Detlef Blöcher. Nach seinen Angaben sinkt die Schutzquote kontinuierlich. Greve zufolge ist sie seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, im Sommer 2018 nochmals zurückgegangen.

Der frühere Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) forderte die Bundesregierung erneut zu einem Abschiebestopp für Konvertiten in bestimmte Länder auf. Man dürfe nicht in Länder zurückschicken, in denen sie wegen ihres Bekenntnisses erhebliche Schwierigkeiten bekommen, sagte er. Kauder, der sich in seiner Fraktion insbesondere um den Schutz verfolgter Christen kümmert, ist mit dem Bundesinnenministerium seit Beginn des Jahres im Gespräch über den Umgang mit konvertierten Iranern.

Bundesamt: Jeder Fall wird individuell geprüft

Ein Sprecher des Ministeriums betonte am Montag, das Bundesamt prüfe jeden Fall individuell und sorgfältig. Ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erklärte, eine Konversion führe grundsätzlich zur Schutzgewährung, wenn dem Asylbewerber wegen seines Glaubensübertritts im Heimatland Verfolgung droht. Er sagte aber auch, dass in persönlichen Anhörungen "die näheren Umstände des Glaubenswechsels" geprüft würden. Der Antragsteller müsse dabei glaubhaft machen, dass er seinen neuen Glauben auch im Herkunftsland ausüben wird.

Für die Studie wurden laut Open Doors Fragebögen an rund 400 Gemeinden unterschiedlicher Prägung - evangelisch, katholisch, freikirchlich - verschickt. Ausgewertet wurden am Ende Antworten und Datensätze aus insgesamt 179 Gemeinden mit 6.516 Fällen von Konvertiten, der größte Anteil stammte aus dem Iran.

"Regelrechte Feindseligkeit"

Die Studienautoren beklagten, dass die Vorlage von Bescheinigungen durch Gemeinden den Antragstellern eher nicht genutzt, vielmehr noch geschadet hätten. Es gebe eine "regelrechte Feindseligkeit" der Behören gegen Pfarrer oder Mitarbeiter von christlichen Kirchen, sagte Greve.

Er forderte, dass Dokumente wie Taufbescheinigungen einheitlich anerkannt werden. Der Bundesamtssprecher sagte dazu: "Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben."

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz haben sich nach Angaben von Open Doors nicht an der Studie beteiligt. Beide Kirchen sind über ihre Beauftragten in Berlin im Gespräch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den Umgang mit Konvertiten.

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