Demonstration für bezahlbaren Wohnraum und gegen Verdrängung in Berlin (Archivbild)
epd-bild/Christian Ditsch
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Vergleichsmiete, an der sich auch die Mietpreisbremse orientiert, anders ermittelt werden soll.
18.09.2019

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen weiteren Baustein zur Dämpfung der Mieterhöhungen beschlossen. Die Vergleichsmiete, an der sich auch die Mietpreisbremse orientiert, soll anders ermittelt werden: In die Berechnung sollen künftig die ortsüblichen Mieten der vergangenen sechs Jahre eingehen. Bisher werden nur die vergangenen vier Jahre berücksichtigt.

Der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer zufolge verspricht sich die Koalition von der Verlängerung des Betrachtungszeitraums, dass der Anstieg der Vergleichsmieten gedämpft wird. Bisher seien lediglich die besonders hohen Mieten der letzten vier Jahre in die Berechnungen eingegangen, sagte sie. Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch), das bloße Verlangsamen von Mietsteigerungen reiche nicht aus. Wohnen sei für viele Menschen zum Armutsrisiko geworden. Bekannt sei "leider auch, dass die Mietpreisbremse sich kaum auf die Entwicklung des Mietenniveaus auswirkt", kritisierte Kipping.

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