In Viersen betreut der LVR vernachlässigte Kinder (Archivbild)
epd-bild / epd West / Ludger Ströter/LVR
Die Zahl der registrierten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf einen Höchststand gestiegen.
06.09.2019

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, wie die Behörde am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Das waren zehn Prozent oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Den Angaben zufolge ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012.

Die Jugendämter stuften demnach 2018 rund 24.900 Fälle als "akute" (eindeutige) Kindeswohlgefährdungen ein, das waren 15 Prozent mehr als 2017. In weiteren rund 25.500 Fällen konnte eine Gefährdung des Kindes nicht sicher ausgeschlossen werden, so dass ein ernsthafter Verdacht blieb. Diese "latenten" Kindeswohlgefährdungen haben um sechs Prozent zugenommen.

Vernachlässigung in 60 Prozent der Fälle

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurde in 20 Prozent der 50.400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 Prozent aller Fälle (7.800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Die meisten der 50.400 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (60 Prozent aller Fälle). In 31 Prozent aller Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlungen wie beispielsweise Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte festgestellt. In 26 Prozent der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in fünf Prozent der Fälle Hinweise auf sexuelle Gewalt. Dabei ist zu beachten, dass mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen können.

Bei weiteren rund 53.000 Kindern und Jugendlichen ergab den Angaben zufolge die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf, etwa in Form einer Erziehungsberatung oder sozialpädagogischen Familienhilfe.

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