Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe (Archivbild)
epd-bild/Christine Suess-Demuth
Der Generalbundesanwalt hat einem Medienbericht zufolge Anklage gegen acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Revolution Chemnitz" erhoben.
25.06.2019

Die rechtsextreme Terrorzelle habe Ermittlern zufolge den gewaltsamen Sturz der Regierung angestrebt, meldeten am Dienstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung". Den Beschuldigten im Alter von 21 bis 31 Jahren werde vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Die Bundesanwaltschaft wollte die Anklageerhebung auf epd-Anfrage zunächst nicht bestätigen. Sie kündigte jedoch eine Stellungnahme für die nächsten Tage an.

Im Zuge der Ausschreitungen in Chemnitz im Spätsommer vergangenen Jahres sollen sich die acht Männer m Nachrichtendienst "Telegram" zu einer Gruppe mit dem Namen "Planung der Revolution" zusammengeschlossen haben. Am 1. Oktober wurden die Mitglieder der Gruppe verhaftet.

Führende Köpfe der Neonazi-Szene

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich angeordnet, dass sechs der acht Beschuldigten in Untersuchungshaft bleiben müssen. "Den Beschuldigten ging es darum, die Unruhen in Chemnitz im September 2018 zu nutzen, um mit gewaltsamen Aktionen am 3. Oktober 2018 einen Systemwechsel im Sinne ihrer rechtsradikalen Ideologie einzuleiten", wird im Medienbericht aus dem BGH-Beschluss zitiert.

Bei den sechs Männern in U-Haft handelt es sich laut BGH um führende Köpfe der Skinhead-, Hooligan- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz. Maßgeblicher Ideengeber soll Christian K. gewesen sein und im Einführungstext der Gruppe gefordert haben, sich nicht mit kleineren Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner zu begnügen.

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