Die Medienaufsicht pocht auf Regeln für Online-Medien.
epd-bild/Norbert Neetz
Gegen "Hate Speech" im Internet müsste nach Auffassung der Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Deutschland, Cornelia Holsten, viel öfter vorgegangen werden.
07.06.2019

Strafrechtlich relevante Beleidigungen, Volksverhetzung oder gar Morddrohungen dürften nicht kommentarlos hingenommen werden, sagte Holsten dem Bremer "Weser-Kurier" (Freitag). Es gehe darum, Recht als Alternative zum Löschen durchzusetzen. "Letztlich haben wir doch zwei Möglichkeiten: Entweder wir geben auf und tolerieren Hate Speech oder wir beweisen Haltung ", sagte Holsten, die seit 2009 Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt ist.

Oft werde "Hate Speech", also Hassrede, nicht angezeigt. Es bestehe die Sorge, dass solche Verfahren kompliziert, langwierig und erfolglos seien, führte die Juristin und ehemalige Richterin aus. Davon profitierten die Täter. "Darum haben wir in Bremen die Initiative 'Resignation ist keine Option' gegründet", sagte Holsten. In Nordrhein-Westfalen wurde schon 2018 die Initiative "Verfolgen statt nur löschen" gestartet, die im ersten Jahr 280 Anzeigen und 110 Strafverfahren zur Folge hatte.

Menschenwürde gilt off- wie online

Menschenwürde, Medien- und Meinungsvielfalt seien im Netz genauso gültig wie offline, sagte Holsten dem Blatt. "Mein einfacher Tipp lautet: Man sollte vor jeder Nachricht, die man twittert oder unter einen Instapost setzen will, drei Sekunden warten und sich fragen: Würde ich wollen, dass meine Oma diesen Tweet oder Post sieht? Oder wäre es mir peinlich?"

Für Beleidigungen stünden immer Freiheits- oder Geldstrafen im Raum. Die Bremer Initiative - kurz "Riko" genannt - wolle dafür sorgen, dass das Thema sichtbar werde, "dass die Täter erfahren, Hate Speech wird nicht länger kommentarlos hingenommen". Anzeigen können Holsten zufolge durchaus etwas bewirken. Aus ihrem früheren Leben als Richterin und Anwältin könne sie sagen, dass es auf Beschuldigte durchaus Eindruck mache, zu einer Vernehmung geladen zu werden.

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