Ausschnitt der Webseite von Facebook (Archivbild)
epd-bild / Norbert Neetz
Wer bei Facebook gegen ausgewählte Regeln verstoßen hat, darf die Livestream-Funktion für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen.
15.05.2019

Facebook verschärft zwei Monate nach dem Anschlag von Christchurch die Regelungen für Livestreams. Wer gegen ausgewählte Regeln in dem sozialen Netzwerk verstoßen hat, darf die Livestream-Funktion für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen, wie Facebook am Dienstag (Ortszeit) im kalifornischen Menlo Park mitteilte. Zudem will das Unternehmen technische Maßnahmen entwickeln, um die Verbreitung etwa von Gewaltvideos effektiver verhindern zu können.

Facebook investiert den Angaben zufolge rund 7,5 Millionen Dollar, um gemeinsam mit Wissenschaftlern die Bilderkennung zu verbessern. Dafür arbeite das Unternehmen mit drei US-Universitäten zusammen. Zudem sollten Nutzer, die von der Livestream-Funktion ausgeschlossen sind, künftig unter anderem keine Werbeanzeigen bei Facebook mehr schalten können.

Übertragungen von Terroranschlägen

Mitte März hatte ein australischer Rechtsextremist bei Angriffen auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch 51 Menschen getötet. Er hatte seine Tat über eine Helmkamera live bei Facebook übertragen. Nach Facebook-Angaben wurde das Video insgesamt rund 4.000 mal angesehen, bevor das Unternehmen es entfernte. Allerdings kursierten Kopien des Videos im Internet wie auch in dem sozialen Netzwerk. Einige Nutzer nahmen demnach Änderungen am Video vor, um die Aufnahmen durch die automatische Erkennung beim Hochladen zu schleusen. Das Unternehmen löschte oder blockierte nach eigenen Angaben allein in den ersten 24 Stunden nach dem Anschlag insgesamt 1,5 Millionen Versionen des Videos.

In Paris wollten am Mittwoch Staats- und Regierungschefs aus mehreren Ländern zusammenkommen. Sie wollten auf Initiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und der neuseeländischen Premierministerin Jacinda Ardern darüber beraten, wie Internet-Übertragungen von Terroranschlägen künftig verhindert werden können.

In Deutschland hatte nach dem Anschlag für Empörung gesorgt, dass "Bild.de" Ausschnitte aus dem Video veröffentlicht hatte. Der Deutsche Presserat erhielt zahlreiche Beschwerden, über die Anfang Juni entschieden werden soll. Bei "Bild.de" zu sehen war unter anderem der Täter, wie er seine Waffe auspackt und auf eine Moschee zugeht. Opfer und brutale Szenen wurden nicht gezeigt.

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