Die Bundesärztekammer hat sich bei vorgeburtlichen Gen-Tests für eine Erstattung durch die Krankenkassen ausgesprochen (Archivbild).
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Zwei Tage vor der Orientierungsdebatte im Bundestag über vorgeburtliche Gen-Tests hat sich die Bundesärztekammer für eine Erstattung durch die Krankenkassen ausgesprochen.
09.04.2019

Der Ärztekammer-Vorstand erklärte am Dienstag in Berlin, die nicht-invasive Prätnataldiagnostik (NIPD) könne eine sinnvolle Ergänzung zur vorgeburtlichen Risikoabklärung darstellen. "Deshalb muss der Zugang für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein." Zugleich forderte die Bundesärztekammer eine breite Debatte, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgehe.

Der Test, mit dem sich der Bundestag befassen will, ist ethisch umstritten, aber nicht verboten und muss bisher selbst bezahlt werden. Er gibt über die Untersuchung des Bluts der werdenden Mutter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie, beispielsweise das Down-Syndrom hat. Bis zur Einführung des Tests 2012 war dies nur über eine Fruchtwasseruntersuchung oder Plazentabiopsie möglich. Beide Verfahren bergen ein Risiko für Fehlgeburten, während der Bluttest praktisch risikofrei ist.

Voraussetzungen und Grenzen

Die Voraussetzungen und Grenzen für die nicht-invasive vorgeburtliche Testung zu bestimmen, sei Aufgabe des Gesetzgebers, erklärte der Vorstand der Bundesärztekammer. Er forderte, schwangere Frauen müssten durch qualifizierte Ärzte beraten werden, welche Konsequenzen der Test haben könne. Dies dürfe nicht an Kapazitätsproblemen oder den Kosten scheitern.

Niemals dürfe es zu einer Diskriminierung von Eltern kommen, die sich für ein Kind mit einer Behinderung oder angeborenen Erkrankung entscheiden, erklärte die Ärzteschaft weiter. Vielmehr verdienten die Familien "die bestmögliche Solidarität der Gesellschaft".

Grundsätzliche Debatte um Gen-Tests

Über eine Finanzierung der Tests durch die Krankenkassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen. Er bewertet, ob neue Medikamente und medizinische Verfahren zum Leistungsanspruch der Versicherten gehören sollen. In einem kürzlich veröffentlichten Beschlussentwurf plädiert er dafür, die fraglichen Gen-Tests bei Risikoschwangerschaften zur Kassenleistung zu machen, gleichzeitig aber auch das Beratungsangebot für Eltern auszuweiten.

Die Diskussion über eine Kassenfinanzierung der Bluttests hat eine grundsätzliche Debatte um die Gen-Tests entfacht. Kritiker, darunter Behindertenverbände, fürchten, dass bei einer Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung der Test zum Standard würde und Kinder mit einer Trisomie kaum noch geboren würden. Befürworter der Kassenleistung argumentieren, der Test dürfe nicht nur denen vorbehalten bleiben, die es sich leisten können.

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