Bundestag (Archivbild)
epd-bild / Christian Ditsch
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat die Einigung des Bundestages beim Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen begrüßt.
22.03.2019

"Ich freue mich, dass wir nach langem Ringen die Abgeordneten mehrheitlich von der Notwendigkeit überzeugen konnten, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten besonders zu schützen", erklärte die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Tina Groll, am Freitag. Der Bundestag habe damit einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pressefreiheit gemacht. Das Parlament hatte das Gesetz am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen.

Das Regelwerk setzt die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht um. Am ursprünglichen Entwurf des Justizministeriums hatte es scharfe Kritik von Journalistenorganisationen gegeben, die die Interessen von Reportern und ihren Informanten nicht ausreichend geschützt sahen. So hatte das Gesetz zunächst vorgesehen, dass journalistische Berichterstattung nicht von dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse ausgenommen worden wäre. Journalisten hätten sich somit unter Umständen in Strafprozessen für die Veröffentlichung solcher Informationen über Unternehmen verantworten müssen.

Gesetz schaffe Rechtssicherheit

Zuletzt hatte der Rechtsausschuss des Parlaments den Entwurf jedoch deutlich angepasst und unter anderem einen Ausnahmetatbestand für Journalisten und Whistleblower eingefügt. Die Änderungen waren auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) begrüßt worden.

"Dem Bundestag ist es gelungen, einen gefährlichen Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu entschärfen", sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Margit Stumpp. Journalisten müssten in der Arbeit mit Whistleblowern nun nicht mehr befürchten, Recht zu verletzen und wegen Geheimnisverrats angeklagt zu werden. Auf Druck der Regierungs- und Oppositionsfraktionen sei der Begriff der Geschäftsgeheimnisse enger gefasst und Investigativjournalismus zum Ausnahmetatbestand erklärt worden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Gitta Connemann, erklärte, das Gesetz schaffe gerade auch für Journalisten Rechtssicherheit. Journalismus sei auf Hinweise angewiesen, nur so könnten kritische und illegale Praktiken aufgedeckt werden. Die Linksfraktion hatte sich bei der Abstimmung enthalten, FDP und AfD lehnten das Gesetz ab.

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