Vaunet hält eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflationsrate für unzulässig (Symbolbild)
epd-bild/Norbert Neetz
Der Privatsenderverband Vaunet hält eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflationsrate für rechtswidrig.
18.03.2019

"Sollte eine Vollindexierung durch die Ministerpräsidenten beschlossen werden, werden wir juristische Schritte prüfen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Hans Demmel, am Montag in Berlin. Die öffentlich-rechtlichen Sender erhielten dadurch "unkontrollierte Flexibilität", wie ein von Vaunet beauftragtes Gutachten prognostiziert.

Die Länderchefs werden bei ihrem Treffen am Donnerstag voraussichtlich über das sogenannte Indexmodell beraten. Dabei würde die Abgabe künftig an einen Kennwert wie die Inflationsrate oder den Verbraucherpreisindex gekoppelt und regelmäßig alle zwei Jahre automatisch angepasst. Bislang müssen sich alle 16 Bundesländer darauf einigen, wie viel die Bürger für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen. Um das Prozedere zu erleichtern, haben einige Länder im vergangenen Jahr vorgeschlagen, das Indexmodell einzuführen.

Verfassungs- wie europarechtlich unzulässig

Vaunet stützt seine Kritik auf den Juristen Thomas Hirschle. Der frühere Präsident der Landeszentrale für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass ein einheitlicher Index gegen das Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung und das Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler verstoßen würde. Eine vollständige Indexierung des Rundfunkbeitrags bedeute eine Kompetenzverschiebung weg von Politik und der unabhängigen Finanzkommission KEF hin zu den Anstalten. Dies entspreche nicht der "ausgewogenen Balance der Kompetenzen und Kräfte" und sei verfassungs- wie europarechtlich unzulässig.

Die KEF-Sachverständigen sprechen bislang Empfehlungen für die künftige Höhe des Beitrags aus. Nachdem sie eine Entscheidung im Dezember vertagt hatten, könnten die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin konkretere Schritte für die mögliche Ausgestaltung des Modells beschließen. Dazu gehört zum Beispiel die Frage nach der künftigen Rolle der KEF. Eine definitive Entscheidung zur künftigen Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen könnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni fallen, die Reform ab 2023 umgesetzt werden. Der Beitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.