Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Bislang unter Verschluss gehaltene Studien zum umstrittenen Pflanzengift Glyphosat müssen einem Urteil zufolge veröffentlicht werden.
07.03.2019

Mit der Entscheidung gab das Gericht der EU am Donnerstag in Luxemburg zwei Klagen gegen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Die Öffentlichkeit besitzt demnach ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie Mensch und Umwelt durch Glyphosat geschädigt werden könnten. (AZ: T-716/14 und T-329/17)

Dokumente zu Giftigkeit

Glyphosat ist einer der gängigsten Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln in Europa. Die Zulassung muss regelmäßig verlängert werden, wobei die im italienischen Parma beheimatete EFSA, die EU-Kommission und einzelne EU-Mitgliedstaaten als Berichterstatter die Schlüsselrollen spielen. Zu Dokumenten aus diesem Prozess wollten laut EU-Gericht vier Europaparlamentarier und eine weitere Person in den Jahren 2016 beziehungsweise 2014 Zugang erhalten, wurden aber von der EFSA abgewiesen. Es ging demnach um Dokumente, die die Giftigkeit beziehungsweise eine krebserregende Wirkung von Glyphosat betrafen.

Die EFSA wies dies laut Gericht der EU unter anderen mit zwei Argumenten ab: Eine Verbreitung könne die Geschäftsinteressen der Unternehmen beschädigen, die die Berichte vorgelegt hatten. Und zweitens beträfen die Dokumente keine "Emissionen in die Umwelt", was sie nach den Vorgaben für eine Veröffentlichungspflicht aber müssten.

Öffentliches Interesse

Dem folgten die Luxemburger Richter nicht. Sie argumentierten, dass es ja gerade der Zweck eines Mittels wie Glyphosat sei, in die Umwelt freigesetzt zu werden. Informationen über Emissionen in die Umwelt schlössen aber auch Informationen über die Auswirkungen dieser Emissionen ein. An derartigen Informationen bestehe ein öffentliches Interesse, das gegenüber dem Schutz geschäftlicher Informationen überwiege, urteilte das Gericht.

Gegen die beiden Urteile, die die Entscheidungen der EFSA für das Unterverschlusshalten für nichtig erklären, können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner begrüßte die Urteile unterdessen. Die jetzt zu veröffentlichten Informationen müssten gründlich geprüft werden, erklärte er in Berlin. Sie sollten "zusammen mit inzwischen veröffentlichten neuen Erkenntnissen über Glyphosat-Risiken die Basis für eine gründliche Neubewertung sein, bei der auch die aktuelle EU-Zulassung des Pflanzenvernichters hinterfragt werden muss". Die aktuelle Zulassung gilt bis Ende 2022.

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