Aktionstag gegen Paragraf 219a in Giessen
epd-bild/Rolf K. Wegst
Der Regierungskompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen sorgt bei der ersten Beratung im Bundestag für eine heftige Debatte. Linke, Grüne und FDP streiten weiter für eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a.
15.02.2019

Die Regierungskoalition hat im Bundestag ihren Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am Freitag in Berlin sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD), er verbessere die Lage der Frauen wesentlich und gebe Ärzten Rechtssicherheit.

Bisher verzichteten Ärztinnen und Ärzte wegen der geltenden Rechtslage darauf, Informationen auf ihre eigene Homepage zu stellen. Daher bestehe Handlungsbedarf, sagte Barley. Frauen fänden künftig seriöse Informationen im Internet und aktuelle Listen von Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen durchführen.

Grüne, Linke und FDP warfen der Regierungskoalition hingegen vor, der Gesetzentwurf führe keineswegs zu mehr Rechtssicherheit für Ärzte. Auch werde er ungewollt schwangeren Frauen nicht gerecht.

Mühsam ausgehandelter Kompromiss

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae erklärte, den Ärzten werde weiterhin Misstrauen entgegengebracht. Sachliche Informationen blieben strafbar, sofern sie von Ärzten selbst gegeben würden. Seine Fraktion habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorlage, sagte Thomae und kündigte an, sie daraufhin überprüfen lassen zu wollen.

Der Gesetzentwurf von Barley basiert auf einem mühsam ausgehandelten Kompromiss zwischen Union und SPD. Das Werbeverbot für Abtreibungen wird beibehalten. Eine Ausnahme ermöglicht den Ärzten aber, darüber zu informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Für alle weitergehenden Informationen müssen sie allerdings auf staatliche Stellen oder die Ärztekammern verweisen.

Giffey: "Es ist das, was möglich war"

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte zum Regierungskompromiss: "Es ist das, was möglich war." Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU) betonte, es gehe nicht nur um die Entscheidung der schwangeren Frau, sondern auch um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Deshalb sei es für die Union zentral, dass Werbung für Abtreibungen weiterhin unter Strafe stehe.

Linke, Grüne und FDP wollen hingegen das Werbeverbot streichen. Frauen würden weiterhin bevormundet, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Cornelia Möhring. Innerhalb des Strafgesetzbuchs könne es keine Lösung geben. Ähnlich äußerten sich die Grünen. Die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws sagte, der Regierungsentwurf "signalisiert den Abtreibungsgegnern: weitermachen". Dies verstärke eine ohnehin gefährliche Stimmung, so Schauws.

AfD lehnt jede Aufweichung ab

Demgegenüber lehnt die AfD jede Aufweichung des Werbeverbots für Abtreibungen ab. Für die AfD gebe es in dieser Frage keinen Kompromiss, sagte der Obmann der Fraktion im Rechtsausschuss, Jens Maier. 100.000 Abtreibungen pro Jahr zeigten, dass es keinen Mangel an Informationen gebe.

Die evangelische Frauenvereinigung wandte sich dagegen, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Paragrafen 219a auch eine Studie in Auftrag gegeben werden soll, die die Folgen von Abtreibungen für betroffene Frauen untersucht. Sie stelle einen Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen dar", sagte die Vorsitzende des Verbands, Susanne Kahl-Passoth, in Hannover. Es werde der Eindruck erweckt, dass Frauen leichtfertig mit einer Entscheidung für einen Abbruch umgingen. Für die Untersuchung sollen aus dem Bundeshaushalt fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden

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