Abschiebung vom Münchner Flughafen (Archivbild)
epd-bild/Lukas Barth
Deutschland soll Abschiebungen nach dem Willen Seehofers künftig notfalls mit mehr Härte durchsetzen. In der Bundesregierung wird über einen Entwurf aus seinem Haus diskutiert, der erleichterte Inhaftierung und andere Sanktionen vorsieht.
14.02.2019

Abschiebungen nicht anerkannter Asylbewerber sollen künftig deutlich konsequenter erfolgen. Wie am Donnerstag aus dem Bundesinnenministerium in Berlin verlautete, wurde die Ressortabstimmung zum Entwurf eines entsprechenden Gesetzes eingeleitet. Wer nicht kooperiert, muss demnach mit Folgen rechnen: Ausreisepflichtigen drohen zum Beispiel künftig Sanktionen, wenn sie ihre Abschiebung verzögern, indem sie kurzzeitig untertauchen oder keine Papiere beschaffen.

Gesonderte Rechtsstellung geplant

Im vergangenen Jahr gab es den Ministeriumskreisen zufolge rund 230.000 Ausreisepflichtige in Deutschland, von denen 180.000 eine Duldung hatten. Bei geschätzten vier von fünf Geduldeten sei die Abschiebung an fehlenden Reisepapieren gescheitert. Künftig sollen daher jene, die selbst Schuld daran sind, dass sie nicht ausgewiesen werden können, schlechtergestellt werden gegenüber jenen, die wegen Krankheit, einer Ausbildung minderjähriger Kinder oder anderen humanitären Gründen nicht abgeschoben würden.

Geschaffen werden soll dafür eine gesonderte Rechtsstellung für Menschen mit Ausreiseaufforderung. Dieser neue Status wirkt sich unter anderem auch negativ auf staatliche Leistungen aus. Asylbewerber sollen auch rechtlich verpflichtet werden, einen Reisepass zu beschaffen. Menschen, die eine Mitwirkung verweigern, indem sie etwa vor Anhörungen zur Bestimmung ihrer Identität abtauchen, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.

Niedrigere Voraussetzungen für Sicherungshaft

Im vergangenen Jahr standen den Angaben nach rund 26.000 erfolgten Rückführungen etwa 31.000 gescheiterte Rückführungen gegenüber. Gescheitert seien viele Abschiebungen aus dem Grund, dass die betreffenden Personen nicht anwesend gewesen seien. Daher sollen die Voraussetzungen für die Sicherungshaft insofern abgesenkt werden, als dafür der Ablauf der Ausreisefrist hinreichend ist. Eine weitere Fluchtgefahr soll dafür nicht mehr erforderlich sein.

Für Straftäter soll der Ausweisungsschutz auf ein europa- und völkerrechtliches Minimum abgesenkt werden. Jene Straftäter, die wiederum nicht abgeschoben werden können, sollen besser überwacht werden: zum Beispiel mit Meldepflichten, einer räumlichen Beschränkung oder der elektronischen Fußfessel. "Gefährder" und Terrorverdächtige wie auch Personen, die eine andere Identität vortäuschen, sollen vor ihrer Abschiebung leichter in Haft oder Gewahrsam genommen werden können. Theoretisch ist eine Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten möglich. In der Praxis dauerte die in den meisten Fällen aber maximal sechs Wochen, wie es hieß. Ein Ausreisegewahrsam dauert höchstens zehn Tage.

Abschiebehäftlinge in JVAs?

Da es nicht genügend Abschiebungshaftplätze gebe, solle zudem das Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafgefangenen zeitweise ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, auch in Justizvollzugsanstalten festgehalten werden dürfen. Das geschehe aber baulich getrennt, so dass die Abschiebehäftlinge normalen Strafgefangenen niemals begegnen. Derzeit gebe es bundesweit 479 Abschiebungshaftplätze. Bis Ende 2020 sollen es deutlich mehr werden.

Strafbar können sich nach den Plänen künftig auch jene Personen machen, die abgelehnte Asylbewerber vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen und dabei den konkreten Termin nennen.

Über den Entwurf mit dem Titel "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" wurden den Angaben nach neben den anderen Ministerien auch die Koalitionsfraktionen informiert. Am Freitag sollen die Innenminister der Bundesländer über die Einzelheiten aufgeklärt werden. Im Bundesinnenministerium hofft man auf zügige Anhörungen.

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