Demonstration von Kurden im Januar in Köln
epd-bild/Guido Schiefer
Die Unternehmen Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia werden aufgelöst. Nach Einschätzung des Innenministeriums handelt es sich um Teilorganisationen der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK.
12.02.2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zwei Firmen wegen Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten. Die Unternehmen Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia werden aufgelöst, wie das Bundesministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Bei den Vereinigungen mit Sitz in Neuss handele es sich um Teilorganisationen der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK, die vom Bundesgerichtshof als Terrororganisation eingestuft wird.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fänden seit dem frühen Morgenstunden Durchsuchungen und Beschlagnahmungen statt, erklärte das Ministerium. "Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen", sagte Seehofer.

Linke und kurdischer Dachverband kritisieren Verbot

Der größte kurdische Dachverband in Deutschland, Nav-Dem, verurteilte das Verbot des Verlags und des Musikvertriebs scharf. Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von Nav-Dem, sprach von einem unerträglichen Ausmaß der Kriminalisierung kurdischer Vereinigungen in Deutschland. "Die Entscheidung einen Buchverlag zu verbieten und Abertausende Bücher zu beschlagnahmen, lässt bei uns Erinnerungen an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wachwerden", erklärte Kaplan. Der Verein Nav-Dem steht nach Angaben des Verfassungsschutzes der PKK nahe.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte das Verbot einen "Akt staatlicher Zensur". Während die Bundesregierung mit Waffenlieferungen an die Türkei den Krieg gegen die Kurden anheize, versuche sie zugleich, authentische Informationen über den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken. "Dass jetzt tonnenweise Sprachbücher, kurdischsprachige Kinderbücher und Bücher zur kurdischen Geschichte beschlagnahmt wurden, ist auch ein Schlag gegen das Recht von einer Million in Deutschland lebenden kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Sprache, Kultur und Geschichte zu pflegen", erklärte Jelpke in Berlin. Das PKK-Verbot müsse nach 25 Jahren endlich aufgehoben werden.

"Tarnmantel als Verlagsbetriebe"

In der Mitteilung des Innenministeriums hieß es, nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume der Vereinigungen habe sich der Verdacht bestätigt, dass deren Geschäftsbetrieb allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe seien sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der Partei zugutegekommen. Mit dem wirtschaftlichen Ertrag würden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt.

Die PKK ist in Deutschland den Angaben zufolge mit etwa 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Die Partei nutze Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung. Seit 2004 hätten die Strafverfolgungsbehörden der Länder in einer sehr hohen vierstelligen Zahl strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat bislang 180 Ermittlungsverfahren mit diesem Bezug geführt, wie es weiter hieß. Seit 1992 sind auf Anklage des GBA durch die Oberlandesgerichte gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland über 70 Urteile ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden.

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