Die Nutzeranfragen über "Programmbeschwerde.de" bezogen sich sowohl auf private Sender und öffentich-rechtliche Anstalten als auch auf Online-Plattformen.
epd-bild/Jens Schulze
Die Zahl der Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten, die 2018 auf dem Portal "Programmbeschwerde.de" eingegangen sind, hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt.
15.01.2019

Auf dem Portal "Programmbeschwerde.de" der Landesmedienanstalten sind im vergangenen Jahr 2.122 Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten eingegangen. Das waren rund 1.000 mehr als noch 2017, wie die zuständige Landesmedienanstalt Saarland (LMS) am Dienstag in Saarbrücken mitteilte. Die Nutzeranfragen bezogen sich demnach sowohl auf private Sender und öffentlich-rechtliche Anstalten als auch auf Online-Plattformen wie insbesondere Youtube und Instagram.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Eingaben lag der Mitteilung zufolge beim Jugendschutz, insbesondere bei Erotik-Werbung und für Kinder ungeeigneten Trailern im Tagesprogramm. Zudem hätten sich Fernsehzuschauer über zu lange Werbeblöcke und als aufdringlich empfundene Platzierungen beschwert.

Nicht gekennzeichnete Werbung

Bei den Online-Inhalten sei es vor allem um nicht gekennzeichnete Werbung in Instagram-Profilen und Youtube-Kanälen gegangen, hieß es. "Hier ist teilweise ein erheblicher Rechercheaufwand notwendig, um die Anbieter zu identifizieren, damit in der Folge die zuständige Aufsicht informiert werden kann", sagte LMS-Direktor Uwe Conradt.

Das Beschwerdeteam erhielt den Angaben zufolge insgesamt 500 Rückmeldungen zum Programm privater Fernsehsender und zum Privatradio, 196 zu Online-Inhalten bei Instagram und Youtube sowie 146 übergreifende Fragen. Beschwerden zu möglichen medienrechtlichen Verstößen seien an die zuständigen Landesmedienanstalten, Programmkritik an die Redaktionen der Sender gegangen. 179 Eingaben beschäftigen sich mit allgemeinen Fragen zu medienrechtlichen Grundlagen.

Mehr als 1.000 Beschwerden zum Rundfunksystem und Öffentlich-Rechtlichen

Zum deutschen Rundfunksystem und zu Programminhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien insgesamt 1.101 Beschwerden eingegangen. Letztere seien an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitergeleitet worden, da die Landesmedienanstalten nur für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind.

Die Medienanstalten werden überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Sie vergeben Sendelizenzen an private Anbieter und überwachen Werberegeln und Programmgrundsätze.

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