Internetkriminalität (Symbolbild)
epd-bild/Annette Zoepf
Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben einen Erfolg erzielt: Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater Daten von Politikern und Prominenten haben die Beamten einen dringend Tatverdächtigen aufgespürt.
08.01.2019

Der 20-jährige Schüler aus Mittelhessen "hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend eingeräumt", teilten die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt am Dienstag in Wiesbaden mit. Der Beschuldigte habe auch bei der Rekonstruktion schon vernichteter Daten seiner eigenen Straftaten Aufklärungshilfe geleistet.

Der noch bei seinen Eltern lebende Hacker habe angegeben, alleine agiert zu haben. Die Ermittlungen hätten bislang keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter ergeben, die Ermittlungen dazu liefen aber noch. Beamte hatten den Angaben zufolge am Sonntag die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und diesen vorläufig festgenommen. Am Montag habe er bei der Vernehmung seine Taten gestanden, er sei daraufhin mangels Haftgründen wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die sichergestellten Computer und Datenträger würden derzeit ausgewertet. Zu seiner Motivation habe der Beschuldigte angegeben, aus Verärgerung über öffentliche Äußerungen der betroffenen Personen gehandelt zu haben.

Teils öffentlich zugängliche Quellen

Die Justiz wirft dem 20-Jährigen vor, personenbezogene Daten von rund 1.000 Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens ausgespäht und unberechtigt veröffentlicht zu haben. Die Daten wie Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und persönliche Mitteilungen soll der Beschuldigte im Dezember 2018 unter Nutzung von Twitter-Accounts verbreitet haben. Auf den Twitter-Accounts waren Verlinkungen zu anderen Plattformen oder sogenannten Filehosting-Diensten enthalten, auf denen die Daten abgelegt waren.

Neben ausgespähten Daten soll der Beschuldigte den Behörden zufolge auch persönliche Daten von Politikern, Journalisten und von Personen des öffentlichen Lebens aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt haben. Auf Twitter soll der Beschuldigte die Bezeichnungen "G0d" und "0rbit" verwendet haben, zum Teil soll er für die Veröffentlichungen der ausgespähten Daten auch einen gekaperten Twitter-Account eines auf der Plattform YouTube aktiven Künstlers genutzt haben.

Der Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, bezeichnete den Beschuldigten als sehr computeraffin, er habe aber keine spezielle Ausbildung dafür gehabt. Auf die ihm vorgeworfenen Taten stehen im Strafrecht für Erwachsene bis zu fünf Jahren Haft. Der 20-Jährige gelte aber als Heranwachsender, und im Jugendstrafrecht stünden erzieherische Maßnahmen im Vordergrund.

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