Rund 150 Menschen haben am Mittwoch vor dem Rathaus in Gießen für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a demonstriert.
epd-bild/Michael Schick
Mit Mahnwachen in mehreren Städten haben am Mittwoch Hunderte Menschen gegen den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a protestiert.
19.12.2018

Bei Kundgebungen unter anderem in Gießen, Münster, Karlsruhe und Leipzig forderten Demonstranten die Abschaffung des Paragrafen, der ein Verbot von Werbung für Abtreibungen enthält. Für den Nachmittag waren Proteste auch vor dem Bundesjustizministerium in Berlin geplant.

In Gießen demonstrierten rund 150 Menschen. In Münster forderten rund 100 Frauen unter dem Motto "Keine Kompromisse!" die Abschaffung des Paragrafen. Auch in Karlsruhe versammelten sich rund 20 Demonstranten. Die Kundgebungen war Teil eines bundesweiten Aktionstages, zu dem das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" aufgerufen hatte.

Hänel-Urteil hatte Debatte entfacht

Dem Bündnis gehören unter anderem Beratungsstellen, feministische Gruppen, Gewerkschaften und Parteien an. Auf Grundlage des Paragrafen 219a hatten Gerichte Ärzte verurteilt, die auf ihrer Website darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe hatte vor gut einem Jahr eine breite Debatte über den 219a entfacht.

Mit den Protesten reagierte das Bündnis auf ein vor einer Woche vorgelegtes Eckpunktepapier der Bundesregierung zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten". Der Informationsauftrag soll im Paragraf 219a verankert werden. Der Vorschlag stößt bei den Kritikern auf Ablehnung. Sie fordern eine komplette Abschaffung des Paragrafen.

Information ohne Kriminalisierung müsse möglich sein

Die große Koalition habe einen faulen Kompromiss ausgehandelt, sagte Gießens Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) auf der Kundgebung vor dem Rathaus der hessischen Stadt. Der Kompromiss beinhalte, dass der Paragraf "unter Strafandrohung bestehen bleibt". Es müsse aber eine Möglichkeit geben, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, "ohne kriminalisiert zu werden", forderte die Politikerin.

Grundsätzlich wird in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch als eine Straftat mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Es gibt aber Ausnahmen, nach denen eine Abtreibung erlaubt ist. Nach der sogenannten Beratungsregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn die Schwangere eine Beratung in Anspruch genommen hat.

Dem veröffentlichten Einigungspapier der großen Koalition zufolge sollen staatliche Stellen damit beauftragt werden, Informationen zur Verfügung zu stellen, welche Ärzte und medizinischen Einrichtungen Abtreibungen vornehmen. Beauftragt werden sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der Informationsauftrag soll im umstrittenen Paragraf 219a verankert werden. Details wurden für Januar angekündigt.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.