Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt am Main
epd-bild/Heike Lyding
Die sogenannten Reichsbürger gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als "waffenrechtlich unzuverlässig" und müssen ihre Waffen samt Munition abgeben.
18.12.2018

Das Vertrauen in Inhaber einer Waffenbesitzkarte werde in aller Regel zerstört, wenn diese über reine Sympathiekundgebungen hinaus "ausdrücklich und konkludent" ihre Bindung an deutsche Rechtsvorschriften in Abrede stellten, urteilten die Koblenzer Richter. Es spiele keine Rolle, ob die Betroffenen in der Vergangenheit bereits gegen Gesetze verstießen oder nicht. Entscheidend sei das nicht hinnehmbare Restrisiko bei einer Zuverlässigkeitsbeurteilung im Waffenrecht. (AZ: 7 B 11152/18.OVG)

Leugnung der Existenz der BRD

Mit ihrem am Dienstag veröffentlichen Urteil wiesen die Richter eine Beschwerde von zwei Waffenbesitzern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ab. Die Trierer Richter hatten zuvor einen Antrag der Waffenbesitzer auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Damit hatten sich die Waffenbesitzer gegen eine Entscheidung der Waffenbehörde des zuständigen Landkreises zur Wehr setzen wollen. Die Waffenbehörde hatte die erteilten Waffenbesitzkarten widerrufen und dies damit begründet, dass die Inhaber der Waffen waffenrechtlich unzuverlässig seien. Dies ergebe sich aus mehreren von ihnen verfassten und an verschiedene Behörden gerichteten Schriftsätzen.

Die Koblenzer Richter stellten klar, dass es keine einheitliche "Reichsbürgerbewegung" gebe. Doch wer die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und deren Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachte, nehme in Kauf, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden.

Die "Reichsbürger" leugnen unter anderem die Existenz der Bundesrepublik und erkennen vielfach Behörden und deren Entscheidungen nicht an. Sie behaupten, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.

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