Berlin (epd). In einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Mann dazu verpflichtet, einer entsprechenden amtstierärztlichen Anordnung Folge zu leisten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Bei zwei der insgesamt zehn Völker des Bienenzüchters war im November die sogenannte Amerikanische Faulbrut (Paeniebacillus larvae) festgestellt worden. Daraufhin hatte der zuständige Amtstierarzt die Tötung aller Völker angeordnet. Der Imker "schwefelte" aber nur die zwei befallenen Bienenvölker "ab" und zog vor Gericht, weil er die Tötung der nicht befallenen Bienen unverhältnismäßig fand.
Übertragung des Erregers sei wahrscheinlich
Die Verwaltungsrichter bestätigten jedoch die Rechtmäßigkeit der Anordnung (VG 24 L 466.18). Nach der Bienenseuchenverordnung dürfe die zuständige Behörde grundsätzlich die Tötung seuchenkranker Bienenvölker anordnen, hieß es zur Begründung. Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut müssten stets das ganze Volk und den damit im Zusammenhang stehenden Bienenstand des Imkers umfassen. Eine Übertragung des Erregers sei nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich.
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