Apotheke
epd-bild/Daniel Peter
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will spätestens 2020 das digitale Arzneimittelrezept einführen. "Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt", sagte Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
13.11.2018

Deswegen schaffe er mit einer Gesetzesänderung den Rahmen dafür, dass Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Pläne des Ministers.

"Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege - vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten", sagte Spahn weiter. Das Digitalrezept könne einen Beitrag zur Fälschungssicherheit und zur Patientensicherheit liefern.

Der Gesundheitsminister will die Selbstverwaltung verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Arzneimittelrezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Sie habe dafür sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 geschehen. Zugleich soll laut Spahn das Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheken verordnungspflichtige Arzneien nicht abgeben dürfen, wenn ein Arzt den Patienten nur telemedizinisch beraten hat.

Nutzung müsse freiwillig bleiben

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, er forderte schon seit längerem die Einführung des digitalen Rezepts. Patienten könnten ihren Arzt zwar bereits heute per Videosprechstunde kontaktieren, aber ein Rezept lasse sich bislang noch nicht über diesen Weg ausstellen. "Es braucht daher dringend ein übergreifendes, praktikables und sicheres Konzept für die telemedizinische Versorgung in Deutschland", sagte Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im Bundesverband dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Allerdings sei zur abschließenden Bewertung einen Blick auf die Details des Vorhabens notwendig, betonte der Experte. Zum Beispiel sollte der Fokus nicht allein auf der Nutzung des Smartphones liegen. Zudem müsse die Nutzung für die Patienten freiwillig bleiben. "Telemedizinische Angebote dürfen auch in ländlichen Regionen mit Ärztemangel nur eine Ergänzung zur Gesundheitsversorgung vor Ort darstellen und keinen Ersatz", sagte Vogel.

Das Projekt ist dem Zeitungsbericht zufolge eines der Themen, die Spahn auf der Digital-Klausur des Bundeskabinetts am Mittwoch und Donnerstag vorstellen will.

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