"Pegida"-Kundgebung in Dresden im Oktober 2017
epd-bild/Matthias Schumann
Der Vorfall um ein ZDF-Fernsehteam während einer "Pegida"-Demonstration hat hohe Wellen geschlagen. Der Demonstrant, der die Journalisten bedrängt hat, ist brisanterweise LKA-Mitarbeiter. Sachsens Landesregierung gerät zunehmend unter Druck.
23.08.2018

Nach dem umstrittenen Vorgehen gegen ein ZDF-Team am Rande einer Demonstration von "Pegida" und AfD in Dresden hat Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) zügige Aufklärung zugesagt. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, die Polizei habe sich von rechtsextremen Demonstranten instrumentalisieren lassen. Die Beamten seien keine "Erfüllungsgehilfen von Parteien", sagte Wöller am Donnerstag nach einer Sitzung des Innenausschusses im Landtag in Dresden.

Zuvor hatte er am Mittwochabend bekanntgegeben, dass der viel kritisierte Einsatz der Polizei gegen das ZDF-Team von einem Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts (LKA) ausgelöst wurde. Es handele sich bei dem Demonstranten, der die Journalisten bedrängt und eine polizeiliche Überprüfung des Teams ausgelöst hatte, um einen Tarifbeschäftigten der Behörde. Dieser sei privat bei der "Pegida"-Demonstration gewesen.

Der LKA-Mitarbeiter hatte sich am Rande einer Demonstration des fremdenfeindlichen "Pegida"-Bündnisses anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag vergangener Woche in Dresden massiv bei einem Kameramann beschwert, der aus seiner Sicht widerrechtlich sein Gesicht gefilmt habe. Daraus ergab sich ein Polizeieinsatz, bei dem das Team um den Reporter Arndt Ginzel nach eigenen Angaben rund 45 Minuten lang festgehalten wurde.

"Unglaublicher Vorgang"

Über mögliche Konsequenzen für den LKA-Mitarbeiter könne derzeit noch nichts gesagt werden, sagte Wöller. Der Mann sei im Urlaub, aber gebeten worden, diesen zur Klärung des Vorfalls zu unterbrechen. Nach Informationen der Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) ist der Mann im Dezernat Wirtschaftskriminalität eingesetzt.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht mögliche arbeitsrechtliche Probleme im Fall des sächsischen LKA-Mitarbeiters. Dieser dürfe "nach dem Mäßigungsgebot nicht einfach Parolen grölen oder fragwürdige Transparente hochhalten", sagte Radek der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag).

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach von einem "unglaublichen Vorgang". Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di. (dju) erklärte, "die Politik kann hier nicht tatenlos zusehen". dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß forderte die Innenministerkonferenz auf, für einen besseren Schutz der Pressefreiheit gegenüber Ämtern und Behörden zu sorgen. Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle forderten in einer gemeinsamen Erklärung, Angriffe auf die Pressefreiheit dürften weder geduldet noch verharmlost werden. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), der die Polizisten in Schutz genommen hatte und die Journalisten indirekt als unseriös bezeichnet hatte, steht in der Kritik.

Journalisten wurden 2012 freigesprochen

Das Fernsehteam war im Auftrag des ZDF-Magazins "Frontal 21" bei der Demonstration. Er habe immer wieder erlebt, dass Journalisten am Rande von AfD-Demonstrationen an ihrer Arbeit gehindert würden, sagte Reporter Ginzel am Donnerstag. Bei der Polizei habe er zum Teil schon den Eindruck, dass es "Probleme mit rechtsextremen Tendenzen gibt". Journalisten brauchten aber den Schutz der Polizei. Die Polizeidirektion Dresden hat das ZDF-Team für diesen Freitag zu einem Gespräch eingeladen.

Ginzel hatte 2008 gemeinsam mit Thomas Datt für "Zeit Online" und den "Spiegel" über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu und zum Minderjährigenbordell "Jasmin" berichtet. In der Affäre waren auch Justizbeamte verdächtigt worden, Kinder missbraucht zu haben. Datt und Ginzel mussten sich wegen übler Nachrede und Verleumdung vor Gericht verantworten, wurden aber 2012 in zweiter Instanz freigesprochen.

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