Neugeborenes Baby
epd-bild / Daniel Peter
Im Geburtenregister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben auf den Weg.
15.08.2018

Demnach bekommen intersexuelle Menschen die Möglichkeit, als Geschlecht "divers" eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamten die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eintragen. Dies wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch weiterhin möglich sein.

Der Entwurf geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Jahr im Personenstandsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot feststellte. Die Richter verlangten, dass auch ein "positiver Geschlechtseintrag" ermöglicht werden muss. Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), verwies darauf, dass das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben habe, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb sei es notwendig gewesen, es auf einschlägige Regelungen zu beschränken und nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen.

"Einfach nicht mehr zeitgemäß"

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, dass im Herbst auch das Verfahren zur Reform des Transsexuellengesetzes begonnen werden soll. Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen seien "einfach nicht mehr zeitgemäß". Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte: "Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden."

Enttäuscht äußerte sich die Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) über den Entwurf, der noch vom Bundestag gebilligt werden muss. Diese Wahlmöglichkeit bilde zwar einen wichtigen Diskriminierungsschutz, erklärte Verbandsvertreter Josch Hoenes. So könnten intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche den Geschlechtseintrag, der bei ihrer Geburt vorgenommen worden sei, relativ leicht ändern. Es sei aber nicht nachvollziehbar und scharf zu kritisieren, dass für diese Änderung eine medizinische Bescheinigung nötig sei.

Schließlich beziehe sich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsidentität nicht allein auf körperliche Merkmale. Angesichts der angekündigten Reform des Transsexuellengesetzes äußerte Hoenes mit Verweis auf die Federführung beim Bundesinnenministerium Zweifel, ob hier eine gute und menschenrechtskonforme Regelung gefunden werde.

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