Bürgschaft für Flüchtlinge
epd-bild/Oliver Krato
Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt am Mittwoch über die Klage einer Kirchengemeinde, die Bürgschaften für syrische Kriegsflüchtlinge übernommen hatte.
06.08.2018

Die Gemeinde wehre sich dagegen, durch die Stadt Lübbecke zur Erstattung von Lebensunterhaltskosten für eine Syrerin herangezogen zu werden, teilte das Gericht mit (AZ: 7 K 5743/17 - I).

Die evangelische Kirchengemeinde Lübbecke hatte vor vier Jahren im Rahmen eines Aufnahmeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen Verpflichtungserklärungen für mehrere syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben, wie ein Pfarrer der Gemeinde dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Forderung der Kommune beläuft sich nach seinen Angaben auf rund 10.000 Euro. Umstritten ist, ob Bürgen auch nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für den Unterhalt aufkommen müssen.

Rechnungen an Kirchengemeinden

Seit vergangenem Jahr verschicken Jobcenter und Sozialämter zunehmend Rechnungen an Privatpersonen, Initiativen oder Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten. Nur aufgrund solcher Bürgschaften konnten Syrer damals auf sicheren Wegen nach Deutschland kommen. Bei den Zahlungsaufforderungen geht es nach Angaben von Initiativen um Summen von bis zu 60.000 Euro. Schätzungen zufolge sind rund 7.000 Deutsche Verpflichtungen für Syrer eingegangen, die nach Deutschland kommen wollten.

Hintergrund des Streits sind die Landesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge, die seinerzeit fast alle Bundesländer aufgelegt hatten. Die Dauer der Verpflichtungen war damals jedoch ungeklärt: Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen gingen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge aus. Aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Bürgschaft auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

Klagen von Flüchtlingsbürgen

Auch eine Reihe von Kirchengemeinden hatte damals für syrische Flüchtlinge gebürgt. Aus der westfälischen Landeskirche taten dies neben Lübbecke unter anderem auch Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen und Gütersloh. Im niedersächsischen Wolfsburg soll eine evangelische Gemeinde rund 100.000 Euro für acht Flüchtlinge zurückzahlen. Verwaltungsgerichte urteilten unterschiedlich über Klagen von Flüchtlingsbürgen. Zuletzt hatten zwei Gerichte in Niedersachsen Bürgen Recht gegeben. Initiativen dringen auf eine politische Einigung von Bund und Ländern zur Entlastung der Flüchtlingsbürgen und raten zur Klage gegen Zahlungsbescheide.

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