Berlin (epd).
Das Asylverfahren des Afghanen, der in Mecklenburg-Vorpommern lebte, war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht abgeschlossen. Daher hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen. Eine Klage des Asylbewerbers gegen die Ablehnung seines Antrages war noch an einem Verwaltungsgericht anhängig. Laut Ministeriumssprecherin soll es künftig vor einer Abschiebung immer einen Abgleich mit möglichen anhängigen Verfahren geben.
Große Empörung
Der 20-jährige Afghane ist einer der 69 Abgeschobenen, die am 4. Juli in Kabul gelandet waren. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Höhe der Zahl der Menschen bei dieser Sammelabschiebung hervorgehoben und sie scherzhaft in Zusammenhang mit seinem 69. Geburtstag an diesem Tag gebracht. Das löste große Empörung aus.
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