Tunis (epd). "Der Untersuchungsrichter hat entschieden, dass Sami A. vorläufig freikommt. Es gilt die Unschuldsvermutung", sagte er.
Das Untersuchungsverfahren gegen den Islamisten laufe allerdings weiter, fügte Sliti hinzu. Der Richter habe zwar keinerlei Reiseauflagen erlassen. Allerdings sei Sami A.s Reisepass abgelaufen, weshalb er das Land nicht verlassen könne. Wegen des noch laufenden Verfahrens werde er auch keinen neuen Pass erhalten. Sami A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus.
Zwangsgeld angedroht
Der Anwalt des Islamisten erklärte nach der Freilassung dem epd, sein Mandant wolle so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren. Gegen ihn liege nichts vor, seine Freilassung belege dies.
Die Abschiebung des als Gefährder geltenden Sami A. in der vorletzten Woche hatte in Deutschland Wirbel ausgelöst. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land zurückgeschickt werden darf, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs nach Tunesien war.
Daraufhin hatte das Gericht die Rückholung von Sami A. angeordnet, weil die Abschiebung rechtswidrig gewesen sei. Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wenn sie den Tunesier nicht bis zum 31. Juli zurückholt.
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