Schuhe von einer Mutter und ihren Kindern
epd-bild/Maike Glöckner
Der Städte- und Gemeindebund wünscht sich eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Unterhaltsvorschüssen für Alleinerziehende.
18.07.2018

Angesichts gestiegener Zahlungen von Unterhaltsvorschüssen an Alleinerziehende fordert der Städte- und Gemeindebund mehr Unterstützung von Bund und Ländern für die Kommunen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sprach in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) von einer "Finanzierungslücke". Er forderte den Bund auf, seinen finanziellen Anteil deutlich zu erhöhen.

Zudem sollten jeweils die Bundesländer den Unterhalt von den säumigen Elternteilen zurückfordern. "Beispiele aus Ländern wie Bayern zeigen, dass der Anteil erfolgreicher Rückgriffe auf säumige Eltern durch eine zentrale Abwicklung deutlich erhöht werden konnte", sagte Landsberg.

Kinderschutzbund äußert Lob

Der Deutsche Kinderschutzbund lobte einen "ersten großen Schritt zur Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden", kritisierte aber auch, dass einige Alleinerziehende durch die Reform finanziell schlechter gestellt würden. "Früher gezahlte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, also das Schulpaket von 100 Euro oder auch die volle Übernahme von Klassenreisen, fallen weg", sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn. Das sei für viele Alleinerziehende ein großes Problem, das die Bundesregierung dringend angehen müsse. Der Kinderschutzbund forderte, die verschiedenen Leistungen und damit auch den Unterhaltsvorschuss zu einer Kindergrundsicherung zusammenzufassen.

Nach der gesetzlichen Neuregelung im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Kinder, die den Vorschuss erhalten, nach Angaben des Bundesfamilienministeriums um 300.000 erhöht. Im März 2018 wurde für rund 714.000 Kinder ein Unterhaltsvorschuss gezahlt.

Mit der Reform im August 2017 war die Zahl der berechtigten Kinder rückwirkend zum 1. Juli des Jahres deutlich ausgeweitet worden. Zuvor war der Anspruch auf sechs Jahre begrenzt. Kinder im Alter von zwölf Jahren und älter waren von der Regelung generell ausgenommen. Nun besteht der Anspruch bis zur Volljährigkeit. Der Betrag liegt zwischen 154 Euro und 273 Euro. Einschränkungen gibt es für Hartz-IV-Haushalte.

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