Gebaeude des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in Halle
epd-bild / Steffen Schellhorn
In den neuen Online-Richtlinien für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden Textinhalte stärker eingeschränkt. Doch das bedeute nicht, dass Sender nur noch Videos und Audios verbreiten dürften, betont Karola Wille.
13.07.2018

MDR-Intendantin Karola Wille will in den Online-Angeboten ihrer Rundfunkanstalt weiterhin auch auf Text setzen. Die von den Ministerpräsidenten vereinbarten neuen Online-Regeln für die Öffentlich-Rechtlichen bedeuteten nicht, dass die Sender nur noch Videos und Audios verbreiten dürfen, sagte die stellvertretende ARD-Vorsitzende in einem am 9. Juli im MDR-Intranet veröffentlichten Interview, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. "Das ist eine - vielleicht auch von manchen gewollte - verkürzte Darstellung in den Printmedien und von einigen Protagonisten der Wettbewerber."

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich Mitte Juni auf neue Regeln für die Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. In der vereinbarten Neufassung des Telemedienauftrags, der Teil des Rundfunkstaatsvertrags ist, werden die Textinhalte der Öffentlich-Rechtlichen im Netz stärker eingeschränkt und die Verweildauern von Sendungen in den Online-Mediatheken gelockert.

Jahrelange Auseinandersetzung

Die Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag waren zuvor mit den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) abgestimmt worden. Zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es seit Jahren juristische Auseinandersetzungen über die Online-Angebote von ARD und ZDF.

Der MDR bleibe ein "Multimediahaus mit Online, TV und Radio", sagte Wille. Das Angebot im Internet umfasse Bewegtbild, Audios, Fotos, Grafiken, Text und online-spezifische Darstellungsformen. "So sollen unsere Telemedien-Angebote auch künftig aussehen, daran ändert sich nichts", betonte die Intendantin. Dass sich die Rundfunkanstalten in den digitalen Angeboten wieder mehr auf ihre analoge Herkunft reduziert werden, "hätten vielleicht manche gern, die in unseren Online- und mobilen Angeboten eine Bedrohung ihrer Geschäftsmodelle sehen".

Schlichtungsstelle vereinbart

Im Gesetz soll den Sendern unter anderem vorgeschrieben werden, dass die Online-Angebote ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben sollen, "um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden". Wörtlich heißt es in dem von den Ministerpräsidenten beschlossenen Entwurf: "Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein." Unberührt bleiben sollen Telemedien, die der "Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen".

Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht außerdem vor, dass die Rundfunkanstalten und die Verlegerverbände eine Schlichtungsstelle einrichten sollen, die in Streitfällen prüft, ob die Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Regeln entsprechen. BDZV-Präsident Mathias Döpfner und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hatten angekündigt, dass sie sich persönlich in dieser Schlichtungsstelle engagieren wollen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss nach der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten in allen 16 Landtagen beschlossen werden, bevor er in Kraft tritt.

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