NPD-Aufmarsch
epd-bild/Steffen Schellhorn
Wer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen unterstützt, der darf keine Waffe führen.
11.07.2018

Einem Kandidaten der NPD bei der Kommunalwahl darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen wegen Unzuverlässigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Damit habe das Verwaltungsgericht eine Entscheidung des Landrats des Wetteraukreises bestätigt, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Beschluss vom 5. Juli 2018, AZ: 9 L 1982/18.GI).

Der Landrat stützte dem Gericht zufolge die Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf eine Vorschrift des Waffengesetzes. Danach seien Personen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen unterstützen, als unzuverlässig anzusehen.

2016 für NPD kandidiert

Der Mann habe angegeben, dass er seit 2009 nicht mehr Mitglied der NPD sei und im Jahr 2016 nur aus einem persönlichen Gefallen auf einem aussichtslosen Listenplatz kandidiert habe. Das Verwaltungsgericht entschied, die Kandidatur rechtfertige die Annahme, dass der Mann die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD als Einzelner aktiv unterstützt habe. Auch könne angesichts der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eine erfolgreiche Kandidatur auch bei schlechter Listenplatzierung nie gänzlich ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben bereits Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.

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