Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt am Main
epd-bild/Heike Lyding
Rumänien hat einen Journalisten zu Unrecht wegen unliebsamer Recherchen bestraft und damit gegen die Pressefreiheit verstoßen.
26.06.2018

Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Fall eines Zeitungsjournalisten entschieden. (AZ: 50376/09)

Strafverfahren wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Dem Korrespondenten der überregionalen Tageszeitung "Romania Libera" wurde eine Daten-CD mit Dokumenten über den Einsatz einer rumänischen Militäreinheit in Afghanistan zugespielt. Als der Journalist die darin enthaltenen Angaben bei den Streitkräften überprüfen wollte, hatte dies Konsequenzen. Sein Telefon wurde überwacht und ein Strafverfahren wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eingeleitet. Der Journalist kam für kurze Zeit in Polizeigewahrsam und wurde schließlich zu einer Geldstrafe von umgerechnet 240 Euro verurteilt.

Der EGMR befand, dass Rumänien damit gegen die Pressefreiheit verstoßen habe. Dem Journalisten stünden eine Entschädigung in Höhe von 4.500 Euro sowie die Erstattung der Verfahrenskosten zu. Eine Gefährdung der nationalen Sicherheit habe nicht vorgelegen. Weder habe der Journalist Informationen veröffentlicht, noch seien die veralteten Dokumente weiterhin als "geheim" eingestuft worden. Diese Aspekte hätten die rumänischen Gerichte nicht ausreichend berücksichtigt, rügte der EGMR.

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