Kinder auf einem Spielplatz
epd-bild / Gustavo Alabiso
Familien können ab kommendem Jahr mit deutlichen Steuerentlastungen rechnen.
27.06.2018

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf zum "Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen", welches Kindergelderhöhungen und die Erhöhung des Kinderfreibetrags vorsieht. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt bei der Stärkung von Familien in Deutschland".

Ab Juli 2019 soll dem Regelwerk zufolge das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2019 und 2020 entsprechend um jeweils 192 Euro - von aktuell 7.428 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile auf zunächst 7.620 und ein Jahr später auf 7.812 Euro. Zugleich soll der Grundfreibetrag in zwei Schritten um 168 Euro im Jahr 2019 und 2020 um 240 Euro steigen.

Insgesamt sparen Familien mit den für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen rund 9,8 Milliarden Euro. Nach Willen der Bundesregierung sollen davon vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro zahlt demnach 2019 insgesamt 251 Euro weniger Steuern und 2020 schließlich 530 Euro weniger.

"Kinder gezielt aus Armut holen"

Die Diakonie Deutschland kritisierte das Paket als unzureichend. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, erklärte, dass Familien im Hartz-IV-Bezug nicht von diesem Gesetz profitierten. Die Maßnahmen seien viel zu kurz gesprungen und gingen an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Caritasverband. Um Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, seien Verbesserungen bei Hartz IV und beim Kinderzuschlag dringend notwendig.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach von einer "Besser-Verdiener-Familienpolitik". Sie erklärte: "Statt weiterhin das Geld großzügig mit der Gießkanne zu verteilen, müssen Kinder gezielt aus der Armut geholt werden." Der Hintergrund: Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet.

Am späten Dienstagabend einigten sich die Spitzen der großen Koalition beim sogenannten Baukindergeld. Eine Wohnflächenbegrenzung wird es nicht geben, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin sagte. Das Baukindergeld soll demnach zum 1. Januar 2019 eingeführt werden und bis Ende 2020 beantragt werden können. Gezahlt würden für Berechtigte wie geplant 12.000 Euro pro Kind. Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles bestätigte in der Sendung, es werde keine Begrenzungen geben. Das Baukindergeld werde wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgesetzt.

Zwei Milliarden für sozialen Wohnungsbau

Die CDU hatte sich zuvor gegen die Begrenzung der Wohnfläche auf 120 Quadratmeter gesperrt. Das Baukindergeld soll Familien zugutekommen, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen wollen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind.

Im Koalitionsvertrag ist unter "Bauen und Wohnen" ein Budget von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Davon ist die Hälfte nicht nur fürs Baukindergeld vorgesehen, sondern auch für steuerliche Maßnahmen zugunsten des Mietwohnungsbaus durch Investoren und für die Förderung energetischer Gebäudesanierung. Die übrigen zwei Milliarden will der Bund in den sozialen Wohnungsbau investieren.

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