Jobcenter in Berlin-Neukölln
epd-bild/Juergen Blume
Die Jobcenter in Deutschland haben Hartz-IV-Bezüge in den Jahren 2007 bis 2017 um insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro gekürzt, weil Hartz-IV-Bezieher gegen die Regeln der Behörden verstießen.
25.06.2018

Nach einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, belief sich die Jahressumme des Sanktionsbetrags 2017 auf gut 178 Millionen Euro. Zuerst hatten die Zeitungen des "RedaktionsNetzwerks Deutschland" (RND) darüber berichtet.

2017 wurden demnach knapp 137.000 Sanktionen ausgesprochen, 2007 waren es knapp 124.000. Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Höhe der verhängten Sanktionen 109 Euro.

Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, kritisierte: "Anstatt die Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können." Die Sanktionen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Nach den gesetzlichen Regelungen können Hartz-IV-Bezüge gekürzt werden, wenn erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher sich weigern, "zumutbare" Arbeit anzunehmen. Wer ohne Angabe von Gründen einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss ebenfalls mit einer Kürzung der Regelleistung rechnen.

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