Die US-Giganten Amazon und Netflix dominieren derzeit den deutschen Streaming-Markt. Die Fernsehkonzerne ProSiebenSat.1 und Discovery wollen nun mit einer lokalen Plattform dagegen halten. Auch RTL plant einen Ausbau seines Video-on-Demand-Angebots.
25.06.2018

Die Fernsehkonzerne ProSiebenSat.1 und Discovery planen den gemeinsamen Aufbau einer Streaming-Plattform für Deutschland in Konkurrenz zu Diensten wie Amazon Prime Video und Netflix. Das neue Angebot soll die senderübergreifende Mediathek 7TV, das Video-on-Demand-Portal Maxdome und den Eurosport Player integrieren, wie beide Unternehmen am Montag gemeinsam in München mitteilten.

Neben einem werbefinanzierten Angebot werde es auch ein werbefreies, kostenpflichtiges Paket sowie Premiumpakete mit Zugang zu exklusiven Sportübertragungen und Filmen geben. Die neue Plattform soll in der ersten Jahreshälfte 2019 starten und in den ersten zwei Jahren zehn Millionen Nutzer gewinnen. Die zuständigen Kartellbehörden müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

"Spannender Schritt"

Der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1 Group, Max Conze, erklärte, RTL, ARD und ZDF seien eingeladen, sich den gemeinsamen Plänen mit Discovery anzuschließen, um gemeinsam "einen deutschen Champion zu schaffen". Discovery-Chef David Zaslav sprach von einem "spannenden Schritt auf unserem strategischen Weg als weltweit führender Anbieter von Real-Life-Entertainment und internationalen Sportübertragungen hin zu mehr Zuschauern an mehr Bildschirmen".

Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland signalisierte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Köln Interesse: "Grundsätzlich sind wir offen für Kooperationen und Allianzen, wenn sie zu unserem Geschäftsmodell passen und wenn sie rechtlich darstellbar sind." RTL-Group-Chef Bert Habets bekräftigte unterdessen im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) die Pläne der Unternehmensgruppe für den Ausbau des eigenen Video-on-Demand-Angebots. Der Ausbau erfolge "über alle inhaltlichen Felder hinweg - von Nachrichten bis zu Serien" und werde sich auf Deutschland, Frankreich, die Benelux-Länder, Ungarn und Kroatien konzentrieren. Als Marktführer im europäischen Free-TV wolle die RTL Group in diesen Ländern im On-Demand-Bereich zu den "Top 3" gehören.

Live-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga

In Deutschland hat RTL für seinen hauseigenen On-Demand-Dienst TV Now bereits ein erweitertes Angebot angekündigt. Dieses werde im kommenden Winter starten, sagte Habets. Dazu will das Unternehmen vor allem in lokale Angebote investieren, die laut Habets in allen Programm-Genres produziert werden. Für das Bezahlangebot TV Now Plus zahlen Nutzer derzeit 2,99 Euro im Monat. Es bleibe auch künftig bei einem "deutlich einstelligen Eurobetrag pro Monat", sagte der RTL-Group-Chef.

ProSiebenSat.1 und Discovery Communications bieten ihre gemeinsamen Inhalte seit September 2017 über 7TV an, sowohl über Live-Streams als auch in umfangreichen Mediatheken mit Inhalten von ProSieben, Sat.1, Kabel Eins, Sixx, ProSieben Maxx, Sat.1 Gold, Kabel Eins Doku sowie DMAX, TLC und ausgewählten Inhalten von Eurosport. Welt, N24 Doku und Sport1 sagten bereits im März zu, ihre Inhalte über die Plattform anzubieten. Die Zuschaltung werde "in Kürze" erfolgen, teilten ProSiebenSat.1 und Discovery nun mit.

Der US-Konzern Discovery Communications hat in den vergangenen Jahren wichtige Sportrechte für den deutschen Markt erworben. Dazu zählen die Olympia-Rechte für die Zeit von 2018 bis 2024. Die Discovery-Tochter Eurosport hält zudem seit Sommer 2017 die Live-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga am Freitagabend sowie für die Relegation und den Super-Cup im Pay-TV.

Internetplattformen nicht genehmigt

Das Bundeskartellamt hatte vor einigen Jahren die Internetplattformen, auf denen RTL und ProSiebenSat.1 (Amazonas) sowie ARD und ZDF (Germany's Gold) TV-Inhalte zum Abruf anbieten wollten, nicht genehmigt. RTL und ProSiebenSat.1 wollten auf ihrer Plattform unter anderem die Stream-Werbung gemeinsam koordinieren. ARD und ZDF wollten einheitliche Preise vereinbaren und gemeinsam über Umfang und Dauer der Abrufbarkeit entscheiden. In beiden Plänen sah das Bundeskartellamt unzulässige Einschränkungen des Wettbewerbs.

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