Die Bundesregierung rechnet offenbar mit keinen konkreten Beschlüssen beim für Sonntag geplanten EU-Sondertreffen zur Flüchtlingspolitik in Brüssel.
22.06.2018

Es sei ein informelles Beratungs- und Arbeitstreffen, "bei dem es keine Abschlusserklärung geben wird", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin.

An dem Treffen am Sonntagnachmittag auf Einladung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sollen neben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) weitere Staats- und Regierungschefs teilnehmen. Es gehe um Möglichkeiten bilateraler und multilateraler Möglichkeiten in der Flüchtlingspolitik, sagte Demmer. Angaben über den genauen Teilnehmerkreis machte sie nicht. Ein zuvor bekannter Entwurf für eine Abschlusserklärung hatte zu Irritationen und zur Sorge geführt, dass einzelne Länder wieder absagen.

Ausnahme gilt nur für Menschen mit Wiedereinreisesperre

Ende nächster Woche findet in Brüssel der reguläre Europäische Rat statt, bei dem es am Donnerstag um das Thema Migration gehen soll. Die Bundeskanzlerin bemüht sich derzeit um bilaterale Absprachen in der Flüchtlingspolitik. Sie will Zurückweisungen von Flüchtlingen, die in einem anderen europäischen Land registriert sind, verhindern, weil sie darin einen Verstoß gegen europäische Grundsätze sieht.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will diese Zurückweisungen Anfang Juli durchsetzen, wenn keine "wirkungsgleiche" Regelung auf europäischer Ebene ereicht wird. In einem ersten Schritt ordnete der Minister in dieser Woche an, Asylsuchende zurückzuweisen, wenn sie ein Aufenthalts- oder Einreiseverbot für die Bundesrepublik haben, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag bestätigte. Eine entsprechende Anweisung an die Bundespolizei sei am Dienstag ergangen. Mit dieser Regelung ist auch Merkel einverstanden.

An der deutschen Grenze wird zurückgewiesen, wer keine entsprechenden Papiere vorweisen kann. Wer allerdings ein Schutzersuchen vorträgt, darf einreisen. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen mit Wiedereinreisesperre. Dazu zählen etwa Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt wurde und sie aus Deutschland ausgewiesen wurden.

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