Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
epd-bild/Christian Ditsch
Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, sollen bei entsprechender Größe des Betriebens das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren.
12.06.2018

Das Bundeskabinett wird sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Brückenteilzeit befassen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dies am Dienstag, nachdem es zunächst aus der CSU-Landesgruppe geheißen hatte, die Kabinettsbefassung werde ein weiteres Mal verschoben.

Forderung der SPD

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Es gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt es eingeschränkt.

Die SPD dringt seit Jahren auf ein Rückkehrrecht in Vollzeit, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf Dauer in Teilzeit bleiben, wenn sie etwa wegen der Kindererziehung ihre Stundenzahl reduziert haben. Das Gesetz sollte schon in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet werden, scheiterte aber am Widerstand der Union. Die Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht.

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