Ein Bienenvolk
epd-bild/Peter Sierigk
Das Gericht der EU hat eine Verordnung, die Beschränkungen des Insektengifts Fipronil vorsieht, für teilweise nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe vor dem Erlass die möglichen Folgen, etwa negative wirtschaftliche Konsequenzen, nicht ausreichend abgewogen, erklärte das Gericht.
17.05.2018

Der deutsche Chemiekonzern BASF hatte geklagt. Fipronil ist Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln. 2017 machte ein Skandal um mit Fipronil belastete Eier Schlagzeilen. Das Urteil vom Donnerstag betraf seit August 2013 geltende Einschränkungen. Anlass war die von der Europäischen Behörde für Lebens- und Futtermittelsicherheit (EFSA) festgestellte Gefahr des Insektizides für Bienen.

Gefahr für Bienen

BASF hatte auch gegen das ebenfalls von der Kommission erlassene Verbot von mit Fipronil behandeltem Saatgut geklagt. Diese Klage wiesen die Richter aber als unzulässig ab. Begründung: BASF vertreibe selbst kein mit Fipronil behandeltes Saatgut, das Verbot betreffe den Konzern daher nicht unmittelbar.

In einem weiteren Urteil wies das Gericht die Klage gegen Beschränkungen drei anderer für Bienen gefährlicher Insektizide zurück, die sogenannten Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Für ihren Einsatz hatte die Kommission 2013 Beschränkungen erlassen, gegen die Bayer und Syngenta klagten. Hier entschied die europäische Justiz, dass die Kommission die Gefahr für die Bienen und zugleich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme plausibel gemacht habe. In der Zwischenzeit hat die EU Ende April 2018 entschieden, dass die drei Substanzen künftig nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden dürfen.

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