Berlin (epd). Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte die Zuständigkeit in dem Fall am 4. April erneut ab und verwies an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, wie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag in Berlin mitteilte. Die Gruppe hatte dort Strafanzeige wegen Mordes an Jalloh gegen einen damaligen Polizeibeamten gestellt. Von der Ablehnung erfuhr sie nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft seit etwa drei Monaten die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle. Sollte die Beschwerde begründet sein, würden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die Prüfung kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wie ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte.
Landesregierung will Sonderermittler einsetzen
Die Gedenkinitiative kritisierte die Reaktion des Generalbundesanwalts. Die Argumentationslinien der Bundesanwaltschaft offenbarten "selbst ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung", hieß es. Gerade das "unbegründete blinde Vertrauen" der Bundesanwaltschaft in die sachsen-anhaltischen Ermittlungsbehörden werde "das tatsächliche Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates nachhaltig beeinträchtigen".
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will zwei unabhängige Sonderermittler einsetzen, die den Fall im Rechtsausschuss des Landtags prüfen und bewerten sollen. Der aus Sierra Leone stammende Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle. Er war an eine Matratze gefesselt. Der Fall konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Jalloh soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben. Mehrere Brandgutachter zweifeln das an.
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