Junge Musliminnen
epd
Das Berliner Arbeitsgericht hat am Montag eine weitere Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin gegen das Land Berlin verhandelt.
16.04.2018

Das Urteil soll innerhalb der kommenden drei Wochen erfolgen. Die junge Lehrerin wehrt sich gegen ihre Umsetzung von einer Grundschule an ein Oberstufenzentrum (OSZ). Die Berliner Senatsbildungsverwaltung beruft sich dabei auf das Neutralitätsgesetz, das Lehrern und Lehrerinnen das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken an allgemeinbildenden Schulen verbietet. Eine Ausnahme von dem Verbot gibt es nur für Berufsschulen wie etwa Oberstufenzentren.

Mit Kopftuch unterrichtet

Die Klägerin, die Grundschulpädagogik studiert hat und bereits im Februar 2017 von der Schulbehörde an eine Grundschule in Berlin-Spandau zugewiesen worden war, sieht sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Allerdings kam sie dort nur einen Tag zum Einsatz, weil sie mit Kopftuch unterrichtete. Daraufhin erhielt sie ein sogenanntes Umsetzungsschreiben mit ihrem neuen Arbeitsort in einem OSZ, wo sie eine Willkommensklasse unterrichten sollte.

Eine Güteverhandlung im August vergangenen Jahres vor dem Arbeitsgericht war ohne Ergebnis geblieben. In einer weiteren Klage, die im Mai verhandelt werden soll, fordert die Klägerin eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Ähnliche Entschädigungsklagen von kopftuchtragenden Lehrerinnen oder Lehramtsanwärterinnen, die sich durch die Anwendung des Neutralitätsgesetz diskriminiert fühlten, waren in der Vergangenheit erfolgreich.

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