Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
epd-bild / Norbert Neetz
Das Bundesverfassungsgericht wird im Mai über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages verhandeln.
06.04.2018

Die mündliche Verhandlung über den seit fünf Jahren währenden Streit ist für den 16. und 17. Mai angesetzt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Beschäftigen werden sich die Richter mit insgesamt vier Verfassungsbeschwerden.

Davon wurden drei Beschwerden von Privatpersonen eingereicht, eine weitere stammt vom Autoverleiher Sixt. Die Beschwerdeführer kritisieren unter anderem, dass die Länder den seit 2013 als Haushaltsabgabe erhobenen Rundfunkbeitrag nicht hätten einführen dürfen, da ihnen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Beim Rundfunkbeitrag handele es sich um eine Steuer, für die somit der Bund zuständig sei. Laut den Beschwerdeführern ist es zudem verfassungswidrig, dass jeder den Beitrag zahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt oder nicht. Ein Urteil wird das Verfassungsgericht im Mai noch nicht verkünden.

Derzeit bei 17,50 Euro monatlich

Mit Blick auf den Rundfunkbeitrag für Firmen wollen die Richter unter anderem prüfen, ob zusätzliche Beiträge für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Fahrzeuge verlangt werden können. Mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags haben sich bereits viele deutsche Gerichte beschäftigt. Dabei wurde die geltende Regelung bislang als grundsätzlich rechtmäßig bestätigt.

Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Der Rundfunkbeitrag ist der Nachfolger der Rundfunkgebühr, die auch als GEZ-Gebühr bekannt war. Sie orientierte sich an den konkret genutzten Empfangsgeräten.

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