Gießen, Berlin (epd). Darin bittet sie die Kanzlerin, die Debatte um den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a zu versachlichen, wie Hänels Unterstützerkreis am Dienstag mitteilte.
"Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch durchsetzen"
"Durch den Paragrafen 219a ist eine Situation entstanden, in der eine religiös motivierte, ideologische Minderheit die Informationshoheit im deutschen Internet hat", schreibt Hänel. "Ich möchte Sie dringend darum bitten, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen." In einzelnen Gesprächen mit Mitgliedern der CDU sei ihr bestätigt worden, dass der Paragraf anachronistisch sei und sachliche Informationen ärztlicherseits möglich sein müssten.
Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Der Prozess löste eine Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen aus. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise".
Neuen Kommentar hinzufügen