Deniz Yücel ist seit Februar 2017 in der Türkei inhaftiert.
epd-bild/weltN24/Axel Springer
Die deutsche Regierung setzt sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Freilassung des Journalisten Deniz Yücel aus türkischer Haft ein.
01.02.2018

Die Bundesregierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Stellungnahme im Verfahren um die Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel in der Türkei abgegeben. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstag) weist die deutsche Regierung darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden sei. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass seine Haft gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoße, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien.

Haft seit fast einem Jahr

Der "Welt"-Korrespondent Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sitzt seit fast einem Jahr ohne Anklageschrift in Untersuchungshaft. Die türkische Justiz wirft ihm Terrorpropaganda vor. Neben einer Haftbeschwerde beim türkischen Verfassungsgericht hatte Yücel auch Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt. Die Straßburger Richter werden ihr Urteil voraussichtlich erst in einigen Monaten fällen.

Wie die "Welt" berichtet, kann sich die türkische Regierung nach Auffassung der Juristen der Bundesregierung bei der Einschränkung von Bürgerrechten nicht in jedem Fall auf den Ausnahmezustand berufen, der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 herrscht. Selbst in einem Notstandsfall, auf den sich die Türkei aufgrund des gescheiterten Putsches beruft, sei ein Eingriff in das Freiheitsrecht aus Artikel 5 der Menschenrechtskonvention nicht grenzenlos möglich, laute die Argumentation nach Angaben des deutschen Justizministeriums. Dieser schütze Freiheit und Sicherheit der Bürger auch vor staatlichen Eingriffen.

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