Der Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner behält sich rechtliche Schritte gegen den ARD-Zweiteiler "Gladbeck" vor. Es bleibe bei der Ankündigung, dass er den Spielfilm kritisch beobachten und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten werde, sagte Rösners Anwalt Rainer Dietz dem epd.
30.01.2018

Die Ausstrahlung ist für den 7. und 8. März jeweils um 20.15 Uhr im Ersten geplant. Rösner sitzt in der Justizvollzugsanstalt Aachen und bemüht sich derzeit um Haftlockerungen.

Anwalt Dietz argumentiert, durch die Verfilmung werde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft gefährdet. Der Anwalt der Produktionsfirma Ziegler Film, Christian Schertz, hatte darauf verwiesen, dass die Täter des Geiseldramas bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte seien und daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen müssten.

Die Dreharbeiten für das Doku-Drama "Gladbeck" von Autor Holger Karsten Schmidt fanden 2016 statt, die Regie führte Kilian Riedhof. Der Zweiteiler wurde von Ziegler Film in Zusammenarbeit mit ARD Degeto und Radio Bremen für Das Erste produziert. Nach Angaben der Degeto erzählt er die Ereignisse "aus Perspektive mehrerer Beteiligter".

Lebenslange Freiheitsstrafen

Bereits während der Dreharbeiten hatte Rösner versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, blieb damit allerdings erfolglos. Das Oberlandesgericht Köln entschied, Rösner habe keinen generellen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Spielfilms über seine Tat und deren Umstände.

Rösner hatte im August 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch Deutschland und die Niederlande kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben. Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Landgericht Arnsberg hatte im Oktober vergangenen Jahres die Freilassung Degowskis beschlossen.

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