"Tagesschau"-App
epd-bild/Norbert Neetz
Im Streit um die Presseähnlichkeit der "Tagesschau"-App hat der NDR eine sogenannte Anhörungsrüge beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht.
09.01.2018

Die Bundesrichter hätten die Nichtzulassungsbeschwerde des NDR ohne Begründung zurückgewiesen, sagte der Justiziar des NDR dem Evangelischen Pressedienst am Dienstag: "In dieser lediglich formelhaften Befassung sehen wir wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für das Miteinander von Verlagen und Rundfunkanstalten im Internet einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör." Wann der BGH über die Anhörungsrüge entscheiden wird, ist offen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision am 14. Dezember abgewiesen. (AZ: 1 ZR 216/16) Die Revision richtete sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das im September 2016 entschieden hatte, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 sei von Texten und Bildern bestimmt und damit zu presseähnlich gewesen. Das Oberlandesgericht hatte gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen hatte der NDR Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, die im Dezember abgelehnt wurde.

Keine presseähnlichen Angebote

Der BGH misst dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung bei, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der dem epd vorliegt. Das sei "alleine schon wegen der medienpolitischen Diskussion sehr verwunderlich", sagte NDR-Justiziar Michael Kühn dem epd. Die App wird von ARD-aktuell mit Sitz beim NDR in Hamburg produziert.

Die klagenden Verlage warfen der ARD vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb zu den kostenpflichtigen Angeboten der Zeitungshäuser zu treten. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen öffentlich-rechtliche Sender keine presseähnlichen Angebote in Telemedien verbreiten, die sich nicht auf einzelne Sendungen beziehen. Das Oberlandesgericht Köln hatte die 2011 eingereichte Klage der Verleger 2013 in zweiter Instanz zunächst abgewiesen. 2015 waren die Verleger mit ihrer Revision vor dem BGH erfolgreich, der die Klage an das Oberlandesgericht Köln zurückverwies.

Die Kölner Richter hatten die Presseähnlichkeit der App anhand eines Textausdrucks beurteilt. Das Urteil bezog sich lediglich auf die Version vom 15. Juni 2011, nicht auf die Tagesschau-"App" als solches. Seit einem Relaunch im Dezember 2016 legt das Angebot einen stärkeren Fokus auf Videos als zuvor. Geklagt hatten Axel Springer, die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", die DuMont Mediengruppe, die Funke Mediengruppe, die "Rheinische Post", das Medienhaus Lensing und der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag.

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