Der Jurist Frederik Ferreau hält das Auswahlverfahren für den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) für verfassungswidrig. Die Stelle hätte auch ausgeschrieben werden müssen, betont der Experte.
22.12.2017

"Die Bestenauslese kann nur gelingen, wenn auch sämtliche potenziell in Betracht kommende Bewerber von der offenen Stelle Kenntnis erlangen oder erlangen können", schreibt Ferreau, der am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln forscht, in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien.

Anfang Dezember hatte die Versammlung der LMK den SPD-Politiker Marc Jan Eumann zum künftigen Direktor der Aufsichtsbehörde gewählt. Zuvor hatte eine Findungskommission den ehemaligen nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretär als einzigen Kandidaten vorgeschlagen.

"Böser Schein der Ämterpatronage"

Die Einsetzung von Findungskommissionen sei dadurch zwar nicht ausgeschlossen, parallel dazu sei aber eine öffentliche Ausschreibung nötig, "um nicht den bösen Schein der 'Ämterpatronage' auf die Verwaltung" fallen zu lassen, betont der Medienrechtler. Die LMK habe zwar die Einsetzung der Findungskommission per Pressemitteilung bekanntgegeben, für eine Ausschreibung notwendige Informationen wie etwa eine Bewerbungsfrist seien aber nicht angegeben worden.

Ferreau fordert zudem eine Neuregelung der Wahl des LMK-Direktors im rheinland-pfälzischen Mediengesetz. Dies sei "eine verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe des Landtages", schreibt er. Auch andere Bundesländer sollten die Geschehnisse zum Anlass nehmen, ihre Mediengesetze zu überprüfen.

Gebot der Staatsferne gilt auch für Sender

Die Landesmedienanstalten unterlägen ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dem Gebot der Staatsferne, betont Ferreau. Wie in den Aufsichtsgremien der Öffentlich-Rechtlichen müsse die Zahl der Staatsvertreter in Findungskommissionen daher auf ein Drittel aller Mitglieder begrenzt werden. Die LMK hatte am Donnerstag erstmals veröffentlicht, wer der Findungskommission angehörte. Demnach bestand das Gremium unter Vorsitz des pfälzischen Diakoniepfarrers Albrecht Bähr aus sechs Personen, die Hälfte waren Landtagsabgeordnete.

Das umstrittene Auswahlverfahren beschäftigt mittlerweile auch die Justiz: Der Kölner Rechtsanwalt und Eumann-Herausforderer Markus Kompa hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße eingereicht. Ein weiterer Mitbewerber, der Rechtsanwalt Florian Schulz-Knappe, klagt vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen. Beide Bewerber waren von der LMK-Versammlung nicht zur Wahl zugelassen worden.

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