Lüneburg (epd). Das sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann am Dienstag dem NDR. Nach dem Grundgesetz habe jeder Bürger das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, betonte Holtermann. Das sei bei seinem 96-jährigen Mandanten nicht gewährleistet, wenn er ins Gefängnis müsse. Er halte Oskar Gröning für nicht haftfähig.
Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen
Unabhängig von dieser Beschwerde ist laut NDR die Staatsanwaltschaft Hannover weiter dabei, den Termin für den Haftantritt festzulegen. Nach Aussagen einer Sprecherin wird das Ladungssschreiben sehr wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr verschickt.
Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannte Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Das Landgericht Lüneburg lehnte einen Antrag auf Haftaufschub ab. Eine Beschwerde dagegen vor dem Oberlandesgericht Celle blieb erfolglos.
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